Baden‑Württemberg: 18 Prozent weniger Arbeitskräfte gegenüber 2013 – Vor allem weniger Saison-Arbeitskräfte
In den landwirtschaftlichen Betrieben Baden‑Württembergs waren zwischen Frühjahr 2015 und Frühjahr 2016 nach den Ergebnissen der Agrarstrukturerhebung insgesamt etwa 148 400 Personen in unterschiedlichem Umfang mit betrieblichen Arbeiten beschäftigt. Gegenüber der letzten vergleichbaren Erhebung im Jahr 2013 entspricht dies nach Feststellungen des Statistischen Landesamts einem Rückgang um 18,3 Prozent. Die rückläufige Entwicklung ist vor allem auf die Saison-Arbeitskräfte zurückzuführen, deren Zahl sich im Vergleich zu 2013 um fast ein Drittel auf 53 500 verringert hat. Saison-Arbeitskräfte sind nur vorübergehend für einige Tage, Wochen oder maximal sechs Monate in den Betrieben beschäftigt.
Die größte Gruppe unter den landwirtschaftlichen Arbeitskräften sind die Familienarbeitskräfte. Auch ihre Zahl hat seit 2013 abgenommen, um 10,4 Prozent von 81 100 auf 72 700. Eine positive Entwicklung gab es dagegen bei den ständig Beschäftigten, die in unterschiedlichem Umfang, aber dauerhaft auf dem Hof arbeiten. Die Zahl der ständig Beschäftigten hat insgesamt um knapp 4 Prozent auf 22 200 zugenommen, die Zahl der vollbeschäftigten ständigen Arbeitskräfte sogar um gut 12 Prozent auf 10 300. Die gegenläufigen Entwicklungen von Familien- und ständigen Fremdarbeitskräften stehen allerdings auch im Zusammenhang mit dem strukturellen Wandel der Betriebe: Familienbetriebe gehen zum Teil in kooperativen Betriebsformen auf. Dabei bleiben die beschäftigten Personen häufig zwar dieselben, allerdings ändert sich ihr Status, aus einer Familienarbeitskraft wird ein(e) ständig Beschäftigte(r).
Insgesamt wurde in den landwirtschaftlichen Betrieben des Landes ein Arbeitseinsatz in Höhe von 63 400 Arbeitskrafteinheiten1 (AKE) erbracht. Im Vergleich zum Ergebnis der Agrarstrukturerhebung 2013, damals wurden 67 100 AKE im Land ermittelt, entspricht dies einem Rückgang des Arbeitsvolumens um 5,5 Prozent. Im Hinblick auf die Bewirtschaftung der Flächen wird mit einem AKE-Besatz von 4,5 AKE je 100 ha Fläche ein neuer Minimalwert erreicht. Im Jahr 2013 wurden zur Bewirtschaftung der gleichen Fläche noch 4,7 AKE benötigt, im Jahr 1999 waren es – bei anderer Abgrenzung und Definition – noch 5,4 AKE je 100 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche.