Grüne und CDU stellen Finanzierung für Bürgerbusförderung sicher
(zg) MdL Hermino Katzenstein (Grüne) und MdL Dr. Albrecht Schütte (CDU): Auch die Region kann profitieren von der Förderung für neue Fahrzeuge und der Kostenerstattung für die notwendigen Personenbeförderungsscheine
Region. Jeden Dienstag dreht in Mauer ein Bürgerrufbus seine Runden, betrieben von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Er bringt vor allem ältere und gehbehinderte Menschen an ihr Wunschziel. Weitere Gemeinden, darunter auch Heiligkreuzsteinach, haben das Thema Bürgerbusse auf dem Schirm. Mit Bürgerbus werden im Allgemeinen Mobilitätsangebote mit festem Fahrplan und Haltestellen bezeichnet, die von ehrenamtlichen Fahrern getragen werden.
Für Gemeinden mit kleinem Haushalt stellt die Anschaffung des Fahrzeugs oft eine Hürde dar. Ihnen will das Land nun unter die Arme greifen und stellt im Jahr 2017 insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung, deutlich mehr als bisher. Das freut auch die örtlichen Abgeordneten. „Mit der Förderung der Bürgerbusse bieten wir eine gezielte Unterstützung, um ehrenamtliches Engagement vor Ort zu stärken und Lücken im öffentlichen Verkehr insbesondere im Ländlichen Raum zu schließen“, sagt Landtagsabgeordneter Hermino Katzenstein (Grüne). „Uns ist dabei wichtig, dass diese ergänzenden Angebote gut auf den vorhandenen ÖPNV abgestimmt sind“, ergänzt sein Landtagskollege Dr. Albrecht Schütte (CDU).
Das Land unterstützt die Projekte bei der Anschaffung von barrierefreien Fahrzeugen. Auch der Erwerb eines „Personenbeförderungsscheins“ wird erstattet und vereinfacht. Die Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr führen zu dürfen.
Die beiden Regierungsfraktionen im Landtag setzen damit bei der Aufstellung des Haushalts einen eigenen Schwerpunkt für eine nachhaltige und moderne Mobilität. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg rund 50 Bürgerbusverkehre und etwa ein Dutzend Bürgerrufautos.
Das Programm ermöglicht eine Förderung von barrierefreien Fahrzeugen. Der pauschale Förderbetrag für Neuanschaffungen liegt bei 30.000 Euro für Niederflurbusse und bei 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch mit 15.000 Euro gefördert werden.
Fortgeführt wird die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“.
Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Erstattung der Führerscheine künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein erfolgen. Als Nachweis wird eine Kopie des Führerscheins genügen. Darüber hinaus wird aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Antragstellung muss mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung umfassen.
Quelle: Sabine Hebbelmann