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2016 kein weiterer Rückgang der Zahl der Verurteilten

12. September 2017 | Das Neueste, Gesellschaft

Mehr ausländische Verurteilte nach starkem Bevölkerungszuwachs

Im Jahr 2016 wurden in Baden‑Württemberg rund 102 600 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Gegenüber 2015 wurden 12 Personen mehr verurteilt. Damit lag die Zahl der gerichtlich Verurteilten 2016 faktisch auf dem Niveau des Vor­jahres. Gleichwohl zeigt das Ergebnis, dass sich der seit dem Jahr 2007 zu be­obach­tende Rückgang der Verurteiltenzahl nicht weiter fort­gesetzt hat. Ursächlich hierfür ist der Anstieg der ver­urteilten Erwachsenen im Alter von mindestens 21 Jahren um 550 Personen bzw. 0,6 % auf 89 500 Personen. In der Gruppe der Heranwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren und der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jahren setzten sich die seit 2007 zu beobachtenden rückläufigen Trends bei der Verurteiltenzahl bis in das Jahr 2016 weiter fort. So ging die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr bei den Heranwachsenden um 3,2 % bzw. 300 Personen auf 9 000 Verurteilte zu­rück. In der Gruppe der Jugendlichen war der Rückgang der Verurteiltenzahl um 5,5 % oder 240 Personen auf nun­mehr 4 100 deutlich stärker. Dies sagte die Präsi­den­tin des Sta­tistischen Landes­amtes, Dr. Carmina Brenner, heute auf einer Presse­konferenz mit dem Mi­nister der Justiz und für Europa, Guido Wolf, bei der Präsenta­tion der aktuel­len Er­geb­nisse der Strafver­folgungsstatistik.

Verurteiltenhäufigkeit in allen Altersgruppen gesunken

Informationen zur Zahl der Verurteilten sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf sind ge­sellschaftspolitisch von besonderer Bedeutung. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten zu beachten, dass die Zahl der Gerichtsverfahren durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst wird. Dies können bei­spielsweise mögliche Änderungen im An­zeigeverhalten, der Erfolg der Ermittlungsbe­hörden und von Projekten der Kriminal­prä­vention sowie mögliche Ände­rungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionie­rungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. Ganz entscheidend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist aber die demografische Struktur und Entwicklung der Bevöl­kerung. Um den Einfluss der demografischen Ent­wicklungen auf die Verur­teiltenzahlen auszu­schließen, wird eine demografieberei­nigte Verurteiltenhäufig­keit (Verurteil­tenzif­fer) berechnet, bei der die Zahl der Ver­urteilten auf die Personen der jeweiligen Bevölke­rungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht strafmündig sind. Aus dem Ergebnis der Strafverfolgungsstatistik 2016 zeigt sich, dass die Verur­teiltenhäufigkeit insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 1,4 % auf 1 081 zu­rück­ging. Bei den Heranwachsenden war der Rückgang der Verurteiltenziffer mit 7,3 % auf nunmehr 2 346 am stärksten. Bei den Jugendlichen ging die Ziffer um 4,5 % auf 908 und bei den Erwachsenen um 0,8 % auf 1 035 zurück. Damit war in allen Altersgruppen die Verurteiltenziffer so niedrig wie noch nie seit der Gründung Ba­den-Württembergs im Jahr 1952. Im Vergleich der Al­tersgruppen war die Verur­teilten­ziffer der Jugendlichen nun­mehr bereits im dritten Jahr in Folge niedriger als bei den Erwachsenen. In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verur­teiltenziffer nach wie vor mit Abstand am höchs­ten. Von den insgesamt 102 600 Schuldsprüchen im Jahr 2016 wurden rund 83 500 ge­gen Män­ner und 19 200 gegen Frauen ausgesprochen. Während die Zahl der männlichen Verurteilten gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % zunahm, gab es bei den Frauen einen Rückgang um 5,2 %. Die Frauen­quote un­ter den Verur­teil­ten ging gegen­über dem Vorjahr um einen Prozent­punkt auf nunmehr 18,7 % zurück. Frauen sind somit in weitaus geringerem Um­fang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. Nur weniger als je­der fünfte ausgesprochene Schuldspruch betraf eine Frau.

Mehr ausländische Verurteilte

Unter den insgesamt 102 600 gerichtlich Verurteilten besaßen 40 600 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl ist 2016 gegenüber dem Vorjahr um 3 400 bzw. 9,2 % gestiegen und war lediglich in den Jahren 1993 und 1994 noch höher. Die Zahl der ver­urteilten Deutschen ist 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 3 400 oder 5,2 % auf 62 000 gefal­len. Damit setzte sich die gegenläufige Entwicklung dieser Verur­teiltengruppen, die bereits seit dem Jahr 2011 zu beobachten ist, weiter fort. Be­zogen auf die Gesamtzahl der Verurteilungen hatten 2016 insgesamt 39,6 % der Verur­teilten eine ausländische Nationalität. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich damit der An­teil der ausländi­schen Verur­teilten um 3,4 Prozentpunkte. Hierfür war vor allem der Zuwachs um 9,9 % (+3 300 Verurteilte) bei den Erwachsenen mit auslän­discher Staatsangehörigkeit ausschlaggebend. Bei der Betrachtung der ausländischen Verur­teiltenzahlen ist allerdings zu berücksichtigen, dass in Baden‑Württemberg die auslän­dische Bevöl­kerung im strafmündigen Alter gegenüber dem Vorjahr besonders stark zugenom­men hat (+129 300 Personen bzw. +10,3 %). Insgesamt war der Bevöl­kerungszuwachs bei der ausländischen Bevölkerung also stärker als der prozentuale Zu­wachs der ausländischen Verurteilten, sodass die Verurteiltenhäufigkeit bei den ausländi­schen Verurteil­ten 2016 ge­genüber dem Vorjahr um 1 % zurückging. Bei der deut­schen Bevöl­kerung sank die Verurteiltenhäufigkeit um 5,3 %.

Deliktstruktur deutscher und ausländischer Verurteilter

Im Jahr 2016 entfielen rund drei Viertel der insgesamt 102 600 gerichtlichen Schuldsprüche auf fünf Straftatengruppen. An erster Stelle standen mit einem Anteil von 22,3 % an allen verurteilten Straftaten die Stra­ßenverkehrsdelikte, noch vor Betrug und Untreue (20,3 %) und Diebstahlsdelikten (17,9 %). Verurteilun­gen wegen Drogen- und Gewaltdelikten waren mit Anteilen von 8,4 bzw. 3,6 % im Vergleich dazu deutlich seltener1. Bezüglich der Struktur zeigen sich allerdings deut­liche Unter­schiede bei deutschen und ausländischen Personen. So standen 2016 bei den verur­teilten Deutschen die Straßenver­kehrsdelikte an erster Stelle (25,2 %), noch vor Betrug und Untreue (21 %) und Diebstahlsdelikten (12,5 %). Ver­urteilungen wegen Drogen- und Gewaltdelikten folgten erst mit Abstand (9,8 bzw. 3,2 %). Personen mit ausländischer Nationalität wurden dagegen am häufigsten we­gen Dieb­stahls (26,2 %), Betrugs und Untreue (19,4 %) und Straßenver­kehrs­delikten (17,7 %) ver­urteilt. Verurteilungen wegen Drogen- und Gewaltde­likten (6,4 bzw. 4,2 %) waren im Vergleich dazu wie bei den deutschen auch bei den ausländischen Verurteilten deutlich selte­ner. Insgesamt spiegelt sich in den fünf großen Straftatengruppen die gegenläufige Ent­wicklung der Zahl der Verurteilungen von deutschen und ausländischen Personen wi­der. Im Vergleich zum Vorjahr ging 2016 die Zahl der deutschen Verurteilten in allen fünf genannten Straftatengruppen zu­rück, während die Zahl der Schuldsprüche gegen Personen mit ausländischer Nationa­lität mit Ausnahme der Verurteilungen wegen Be­trugs und Untreue in allen anderen großen Deliktgruppen zunahm.

Weniger Verurteilte wegen Betrugs und Untreue sowie Straßenverkehrsdelikten

Gegenüber dem Vorjahr war in der Delikt­gruppe Betrug und Untreue der zahlenmäßig stärkste Rückgang um 2 200 Schuldsprüche (−9,4 %) zu beobachten. Dieser ergab sich fast ausschließlich aus dem Rückgang der Verurteilungen gegen deutsche Personen (−2 100 Verur­teilungen). Ursächlich für die deutlich geringere Zahl an Verur­teilungen in der Deliktgruppe war vor allem der starke Rückgang an Verurteilungen we­gen des Er­schleichens von Leistungen wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentli­chen Ver­kehrsmitteln (Beförde­rungser­schleichung)2. Insge­samt wurden 2016 rund 20 900 Verur­teilungen wegen Betrugs und Untreue ausge­sprochen, davon 14 800 ge­gen Männer und 6 100 gegen Frauen. Der Frauenanteil ist bei den Ver­urteilten dieser Straftatengruppe mit 29,4 % ver­gleichsweise hoch und liegt über 10 Prozentpunkte höher als bei der Ge­samtheit aller Straftaten (18,7 %).

Bei den Straßenver­kehrsdelikten hat sich der seit 2003 fallende Trend weiter fortge­setzt. 2016 gab es insgesamt 22 900 Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten, das waren 30 Verurteilungen oder 0,1 % weniger als 2015. 83 % der Schuldsprüche (19 000 Fälle) entfielen auf Männer. 2016 wurden allein 10 300 Perso­nen wegen Straftaten im Stra­ßenverkehr in Trunkenheit verurteilt, das waren 45,2 % al­ler Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten.

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Mehr Verurteilte wegen Diebstahls­, Drogen- und Gewaltdelikten

Nachdem die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten fünf Jahre in Folge rück­läufig war, ist die Zahl der Schuldsprüche in dieser Deliktgruppe im Jahr 2016 wieder leicht angestiegen. 2016 ergingen 3 700 Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten, das waren gut 80 Verurteilungen oder 2,3 % mehr als ein Jahr zuvor. Ausschlagge­bend für den Anstieg war der Zuwachs der Schuldsprüche bei den Jugendlichen (+5,3 %), aber auch bei den Erwachsenen (+2,7 %). Bei den Heranwach­senden gab es dagegen einen Rück­gang der Zahl der Verurteilungen (−1,8 %). 2 000 Schuldsprüche wurden gegen Deutsche verhängt (−130 Personen bzw. −6,3 %) und 1 700 gegen ausländische Personen (+220 Personen bzw. 14,6 %). Zu den Gewalt­delikten zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen ein­schließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Tot­schlag und Ver­gewaltigung. Innerhalb der Gewaltde­likte erhöhte sich die Zahl der Ver­urteilungen wegen ge­fährlicher Körperverletzung3 zahlenmä­ßig am stärksten. Auf diese mit einem Anteil von 72 % größte Untergruppe ent­fielen im ver­gangenen Jahr 2 700 Verurteilungen, rund 130 oder 5,2 % mehr als 2015.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten nahm nach einem Rückgang im Jahr 2015 aktuell wieder zu. 2016 wurden insgesamt 8 700 Personen wegen Verstö­ßen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gespro­chen. Das waren 180 Perso­nen oder 2,1 % mehr als ein Jahr zuvor. Die höhere Zahl an Schuldsprü­chen ist auf den Zuwachs der Verurteilun­gen ausländischer Personen (+310 Verurteilte bzw. 13,3 %) zurückführen. Allgemein handelte es sich bei den Verur­teilungen wegen Drogendelikten überwiegend um den unerlaubten Be­sitz von Betäubungsmitteln (3 900 Fälle) und um das unerlaubte Anbauen, die Her­stellung und das Ein- oder Ausführen von Betäubungsmitteln ( 3 200 Fälle).

Die Verurteilungen wegen Diebstahls nahmen nunmehr im vierten Jahr in Folge zu. 2016 erhöhte sich die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr um gut 600 auf 18 400, was einem Zu­wachs um 3,5 % entspricht. Ursächlich hierfür war der deutliche Anstieg um 1 200 Schuldsprüche gegen ausländische Tatverdächtige (+12,2 %). Bei den deutschen Verurteilten gab es einen Rückgang um 540 (−6,5 %). Insgesamt wurden 10 600 Personen mit ausländischer Staatsan­gehörigkeit und 7 800 Deutsche wegen Diebstahls verurteilt. Dabei nahm 2016 gegenüber dem Vorjahr die Zahl der Verurteilungen sowohl bei den einfachen4 wie auch bei den schweren5 Diebstäh­len zu. Bei den einfachen Diebstählen, die nicht mit Gewaltanwendung ver­bunden sind, stieg die Zahl der Schuldsprüche um 120 auf 15 000 (+0,8 %), die Fälle von schwerem Diebstahl wie beispielsweise Einbruch- oder Bandendiebstahl nahmen um 500 auf gut 3 400 zu (+17,1 %). Ausschlaggebend hierfür war die höhere Zahl an Verurteilungen wegen Einbruchdiebstahls (ohne Wohnungseinbruch­diebstahl) und Diebstahls in besonders schweren Fällen. Die Zahl der Verurteilungen wegen Wohnungseinbruchdiebstahls, die ebenfalls zu der Deliktgruppe der schweren Dieb­stähle zählen, blieb dagegen unverändert.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Bei den insgesamt 102 600 Schuldsprüchen im Jahr 2016 wurde in 81 200 Fällen oder 79,1 % eine Geldstrafe verhängt. 14 900 Per­sonen oder 14,5 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte 10 200 zur Bewährung aus, sodass letztlich rund 4 700 Verurteilte oder 4,5 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnisstrafe in Form einer Freiheits- oder Jugend­strafe an­treten mussten. Bei den übri­gen 6 500 Ver­urteilten oder 6,4 % wurden Zuchtmittel wie beispielsweise Verwar­nungen oder Jugendarrest sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Ar­beitsleistungen oder die Unterbringung in einem Heim auferlegt.

1 Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten wird ausschließlich die schwerste begangene Straftat statistisch ausgewertet.

2 Vgl. § 265 a StGB.

3 § 224 StGB.

4 § 242 StGB.

5 § 243-244a StGB.

Quelle: Statistisches Landesamt Baden Württemberg

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