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2017: Zahl der Verurteilten in Baden-Württemberg geht zurück

5. Oktober 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsdelikten am häufigsten

Im Jahr 2017 wurden in Baden-Württemberg rund 100 7001 Personen vor Gericht schuldig gesprochen. Gegenüber 2016 waren dies rund 2 000 Perso­nen oder 1,9 Pro­zent weniger. Wie das Statistische Landesamt nach Auswertung der Strafver­folgungsstatistik 2017 weiter mitteilte, hat sich damit mit Ausnahme von 2016 der seit dem Jahr 2007 zu be­obach­tende Rückgang der Verurteiltenzahl weiter fort­gesetzt. Be­son­ders positiv ist, dass der Rückgang in allen Altersgruppen festzustellen war. Pro­zentual am stärksten war er in der Gruppe der Jugendlichen im Alter von 14 bis unter 18 Jah­ren um 7,2 Pro­zent oder 300 Verurteilte auf nunmehr rund 3 800 Verurteilte. In der Gruppe der Her­anwachsenden im Alter von 18 bis unter 21 Jahren ging die Zahl der Schuldsprüche um 6,8 % (–600 Personen) auf 8 400 Verurteilte zurück. Nachdem bei den Er­wachsenen der Altersgruppe 21 Jahre und älter 2016 gegenüber dem Vor­jahr ein An­stieg der Verurteiltenzahl zu beobachten war, ging die Zahl der Schuldsprü­che 2017 in dieser Altersgruppe auch wieder zurück, und zwar um rund 1 100 oder 1,2 % auf 88 400.

Verurteiltenhäufigkeit in allen Altersgruppen gesunken

Informationen zur Zahl der Verurteilten sowie deren Entwicklung im Zeitverlauf sind ge­sellschaftspolitisch von besonderer Bedeutung. Allerdings ist bei der Auswertung der Daten zu beachten, dass die Zahl der Gerichtsverfahren durch eine ganze Reihe von Faktoren beeinflusst wird. Dies können bei­spielsweise mögliche Änderungen im An­zeigeverhalten, der Erfolg der Ermittlungsbe­hörden und von Projekten der Kriminal­prä­vention sowie mögliche Ände­rungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen und/oder der Sanktionie­rungspraxis der Gerichte und Staatsanwaltschaften sein. Ganz entschei­dend für die Beurteilung der Kriminalitätsbelastung ist aber die demografische Struktur und Entwicklung der Bevöl­kerung. Um den Einfluss der demografischen Ent­wicklungen auf die Verur­teiltenzahlen auszu­schließen, wird eine demografieberei­nigte Verurteil­tenhäufig­keit (Verurteil­tenzif­fer) berechnet, bei der die Zahl der Ver­urteilten auf die Personen der jeweiligen Bevölke­rungsgruppe bezogen wird. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren bleiben unberücksichtigt, da diese nicht strafmündig sind. Aus dem Er­gebnis der Strafverfolgungsstatistik 2017 zeigt sich, dass die Verur­teiltenhäufigkeit ins­gesamt gegenüber dem Vorjahr um 2,4 % auf 1 055 zu­rück­ging. Anders ausge­drückt heißt dies, dass 2017 von jeweils 100 000 Personen im Alter von mindestens 14 Jahren 1055 Personen wegen einer Straftat verurteilt wurden, das waren 26 Verurteilte weniger als im Jahr 2016. Innerhalb der Altersgruppen war bei den Heranwachsenden der Rückgang der Verurteiltenziffer mit 7,7 Pro­zent auf nunmehr 2 165 am stärksten. Bei den Jugendlichen ging die Ziffer um 5,6 Pro­zent auf 857 und bei den Erwachsenen um 1,8 % auf 1 016 zurück. Damit war in allen Altersgruppen die Verurteiltenziffer so niedrig wie noch nie seit der Gründung Ba­den-Württembergs im Jahr 1952. Des Wei­teren war die Verur­teilten­ziffer der Jugendlichen nun­mehr bereits seit 2014 niedriger als bei den Erwachsenen. In der Altersgruppe der Heranwachsenden war die Verur­teiltenziffer nach wie vor mit Abstand am höchs­ten.

Von den insgesamt 100 700 Schuldsprüchen im Jahr 2017 wurden rund 82 100 ge­gen Män­ner und 18 500 gegen Frauen ausgesprochen. Gegenüber dem Vorjahr ging die Zahl der Schuldsprüche gegen Männer um 1,6 % (–1 300 Verurteilte) und bei den Frauen um 3,4 % (–700 Verurteilte) zurück. Die Frauen­quote un­ter den Verur­teil­ten sank von 18,7 % im Jahr 2016 auf nunmehr 18,4 %. Frauen sind somit in weit­aus geringerem Um­fang an der gerichtlich registrierten Kriminalität beteiligt als Männer. Nur weniger als je­der fünfte ausgesprochene Schuldspruch betraf eine Frau.

Weniger ausländische Verurteilte

Unter den insgesamt 100 700 gerichtlich Verurteilten besaßen 40 200 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl ist 2017 gegenüber dem Vorjahr erstmals seit 2010 wieder zurückgegangen und zwar um gut 400 bzw. 1 %. Bei den Deut­schen setzte sich der bereits seit 2008 zu beobachtende Rückgang der Schuldsprüche ebenfalls weiter fort. 2017 wurden insgesamt 60 500 Verurteilungen gegen deutsche Personen ausgesprochen, das waren im Vergleich zum Vorjahr 1 600 oder 2,5 Pro­zent weniger. Be­zogen auf die Gesamtzahl der Verurteilungen hatten 2017 insgesamt 39,9 % der Verur­teilten eine ausländische Nationalität. Gegenüber dem Vorjahr erhöh­te sich der An­teil der ausländi­schen Verur­teilten leicht um 0,3 Prozentpunkte. Berück­sichtigt man, dass die ausländische Bevölkerung im strafmündigem Alter in Baden-Württemberg gegenüber dem Vorjahr um gut 58 000 Personen zugenommen hat, so ergibt sich für die Entwicklung der demografiebereinigten Verurteiltenziffer bei den aus­ländischen Verurteilten 2017 ein Minus von 5 %. Bei der deutschen Bevölkerung sank die Verurteiltenziffer um 2,5 %.

Deliktstruktur deutscher und ausländischer Verurteilter

Im Jahr 2017 entfielen rund drei Viertel der insgesamt 100 700 gerichtlichen Schuldsprüche auf fünf Straftatengruppen. An erster Stelle standen mit einem Anteil von 24,4 % an allen verurteilten Straftaten die Stra­ßenverkehrsdelikte, noch vor Betrug und Untreue (19,1 %) und Diebstahlsdelikten (15,3 %). Verurteilun­gen wegen Drogen- und Gewaltdelikten waren mit Anteilen von 9,1 bzw. 3,7 Pro­zent im Vergleich dazu deutlich seltener2.

Bezüglich der Struktur zeigen sich allerdings deut­liche Unter­schiede bei deutschen und ausländischen Personen. So standen 2017 bei den verur­teilten Deutschen die Straßenver­kehrsdelikte deutlich an erster Stelle (26,7 %), vor Betrug und Untreue (19,4 %). Diebstahlsdelikte und Ver­urteilungen wegen Drogendelikten folgten mit 11,6 % bzw. 10,4 % und mit deutlichem Abstand die Gewaltdelikte mit 3,2 %. Personen mit ausländischer Nationalität wurden dagegen praktisch gleichermaßen am häufigsten we­gen Dieb­stahls (20,9 Pro­zent) und wegen Straßenver­kehrs­delikten (20,8 %) ver­urteilt. Schuldsprüche we­gen Betrug und Untreue hatten einen Anteil von 18,8 %. Verurteilungen wegen Drogen- und Gewaltde­likten (7,1 bzw. 4,4 %) waren im Vergleich dazu wie bei den deutschen auch bei den ausländischen Verurteilten deutlich selte­ner.

Weniger Verurteilte wegen Diebstahls sowie wegen Betrugs und Untreue

Der mit Abstand höchste Rückgang an Verurteilungen war bei Diebstahlsdelikten zu beobachten. 2017 ging die Zahl der Schuldsprüche gegenüber dem Vorjahr um fast 3 000 auf 15 400 zurück, was einem Rückgang um 16,1 % entspricht. Ursächlich hierfür war die deutlich geringere Zahl der Schuldsprüche gegen ausländische Tatver­dächtige (–2 200 Verurteilte bzw. –20,9 Pro­zent). Bei den deutschen Verurteilten gab es einen Rückgang um rund 700 (–9,5 Pro­zent). Insgesamt wurden 8 400 Personen mit ausländischer Staatsan­gehörigkeit und 7 000 Deutsche wegen Diebstahls verurteilt. Der starke Rückgang der Schuldsprüche wegen Diebstahlsdelikten resultierte 2017 aus der gegenüber dem Vorjahr deutlich geringeren Zahl der Verurteilungen bei den einfa­chen3 Diebstählen, die nicht mit Gewaltanwendung ver­bunden sind. Darüber hinaus war aber auch bei den Fällen von schweren4 Diebstählen ein Rückgang zu beobachten. 2017 wurden insgesamt 12 300 Schuldsprüche wegen einfachen Diebstahlsdelikten (–2 700 Fälle bzw. –17,9 %) und rund 3 200 wegen Fällen von schweren Dieb­stahls (– 300 Fälle bzw. –8,1 %) ausgesprochen.

Auch in der Deliktgruppe Betrug und Untreue gab es 2017 weniger Verurteilungen als ein Jahr zuvor. Insgesamt ging die Zahl der Schuldsprüche um 1 600 oder 7,7 % zurück. Dieser Rückgang ergab sich fast ausschließlich aus dem Rückgang der Verur­teilungen gegen deutsche Personen (–1 300 Verur­teilungen). Ursächlich für die deut­lich geringere Zahl an Verur­teilungen in der Deliktgruppe war vor allem der starke Rückgang an Verurteilungen we­gen Betrugs5 (–800 Fälle bzw. –7,8 %) und we­gen des Er­schleichens von Leistungen wie beispielsweise Schwarzfahren in öffentli­chen Ver­kehrsmitteln (Beförde­rungser­schleichung)6 (–600 Fälle bzw. –7,1 %). Insge­samt wurden 2017 rund 19 300 Verur­teilungen wegen Betrugs und Untreue aus­ge­sprochen, davon 13 700 ge­gen Männer und 5 500 gegen Frauen. Der Frauenanteil ist bei den Ver­urteilten dieser Straftatengruppe mit 28,7 % ver­gleichsweise hoch und liegt über 10 Pro­zent­punkte höher als bei der Ge­samtheit aller Straftaten (18,4 Pro­zent).

Mehr Verurteilte wegen Straßenverkehrsdelikten, Drogen- und Gewaltdelikten

Bei den Straßenver­kehrsdelikten hat sich der seit 2003 fallende Trend nicht weiter fortge­setzt. 2017 gab es insgesamt 24 500 Schuldsprüche wegen Straßenverkehrsde­likten, das waren 1 700 Verurteilungen oder 7,3 % mehr als 2016. 83 % der Schuldsprüche (20 400 Fälle) entfielen auf Männer. 2017 wurden allein 10 800 Perso­nen wegen Straftaten im Stra­ßenverkehr in Trunkenheit verurteilt, das waren 44 Pro­zent al­ler Verurteilungen wegen Straßenverkehrsdelikten.

Die Zahl der Verurteilungen wegen Drogendelikten nahm nach einem leichten Rück­gang im Jahr 2015 nunmehr im zweiten Jahr in Folge wieder zu. 2017 wurden insge­samt 9 200 Personen wegen Verstö­ßen gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gespro­chen. Das waren gut 500 Perso­nen oder 6 % mehr als ein Jahr zuvor. Der Zuwachs an Schuldsprü­chen war bei den ausländischen Personen mit 10,2 % mehr als doppelt so hoch wie bei den Deutschen (+4,1 %). Insgesamt wurden 2 900 Ausländer und 6 300 Deutsche wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelge­setz verurteilt. Allgemein handelte es sich bei den Verur­teilungen wegen Drogendelik­ten überwiegend um den unerlaubten Be­sitz von Betäubungsmitteln (4 600 Fälle) und um das unerlaubte Anbauen, die Her­stellung und das Ein- oder Ausführen von Betäu­bungsmitteln (3 000 Fälle).

Nachdem die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten fünf Jahre in Folge rück­läufig war, nimmt die Zahl der Schuldsprüche in dieser Deliktgruppe seit dem Jahr 2016 wieder leicht zu. 2017 ergingen 3 700 Schuldsprüche wegen Gewaltdelikten (+10 Fälle bzw. +0,3 %). Gegenüber dem Vorjahr war bei den Erwachsenen ein Zuwachs der Schuldsprüche (+3,6 %) zu beobachten, während bei den Heranwach­senden und Jugendlichen die Zahl der Verurteilungen zurückging (–4,4 % bzw. –8,1 Pro­zent). 1 900 Schuldsprüche wurden gegen Deutsche verhängt (–40 Fälle bzw. –2,2 %) und 1 800 gegen ausländische Personen (+50 Fälle bzw. +3,2 %). Zu den Gewalt­delikten zählen vor allem gefährliche und schwere Körperverletzungen ein­schließlich Körperverletzungen mit Todesfolge, aber auch Raubdelikte, Mord, Tot­schlag und Ver­gewaltigung. Innerhalb der Gewaltde­likte erhöhte sich die Zahl der Ver­urteilungen wegen ge­fährlicher Körperverletzung7 zah­lenmä­ßig am stärksten. Auf diese mit einem Anteil von 74,3 % größte Untergrup­pe ent­fielen im ver­gangenen Jahr rund 2 800 Verurteilungen, gut 60 Schuldsprüche oder 2,3 % mehr als 2016.

Geldstrafe mit Abstand am häufigsten verhängt

Bei den insgesamt 100 700 Schuldsprüchen im Jahr 2017 wurde in 80 000 Fällen oder 79,5 % eine Geldstrafe verhängt. 14 700 Per­sonen oder 14,6 % wurden zu einem Freiheitsentzug in Form einer Freiheits- oder Jugendstrafe verurteilt. Davon setzten die Gerichte knapp 10 000 zur Bewährung aus, so dass letztlich rund 4 700 Verurteilte oder 4,7 % aller Verurteilten nach dem Schuldspruch eine Gefängnis­strafe in Form einer Freiheits- oder Jugend­strafe an­treten mussten. Bei den übri­gen 6 000 Ver­urteilten oder 5,9 % wurden vor allem Verwar­nungen oder Jugendar­rest sowie Erziehungsmaßregeln wie die Erbringung von Ar­beitsleistungen oder die Un­terbringung in einem Heim auferlegt.

1 Die Ergebnisse im Text wurden jeweils auf 100 Verurteilungen gerundet.

2 Im Falle mehrerer Delikte eines Angeklagten wird ausschließlich die schwerste begangene Straftat statistisch ausgewertet.

3 § 242 StGB

4 §§ 243-244a StGB

5 § 263 Abs.1 StGB

6 § 265 a StGB

7 § 224 StGB.

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