Neue Statistik aus Rentenbezugsmitteilungen zur Analyse von Rentenbezügen
Nach vorläufigen Ergebnissen der neuen Statistik über die Rentenbezugsmitteilungen (RBM) erhielten im Jahr 2015 rund 2,6 Millionen (Mill.) Rentenempfängerinnen und -empfänger in Baden-Württemberg Leistungen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente. Insgesamt wurden Rentenleistungen von rund 34,5 Milliarden (Mrd.) Euro erfasst. In die gesetzlichen Rentenleistungen fließen neben Altersrenten auch Renten wegen Erwerbsminderung und Erwerbsunfähigkeit, sowie Hinterbliebenenrenten ein.
Betrachtet man nur die Rentenbeziehenden über 65 Jahren, um Waisen- und Erwerbsminderungsrenten aus der Betrachtung weitgehend auszuschließen, wurden an insgesamt 2,1 Mill. Personen rund 30,3 Mrd. Euro Rentenleistungen ausgezahlt. Im Durchschnitt sind das 14 177 Euro für das Jahr 2015, wobei männliche Beziehende mit 16 659 Euro durchschnittlich deutlich höhere Leistungen erhielten als weibliche 12 269 Euro.
Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, stammten von den insgesamt 34,5 Mrd. Euro Rentenleistungen rund 90,3 % aus der gesetzlichen Rentenversicherung und unterliegen der Besteuerung nach dem Kohortenprinzip, das heißt der zu versteuernde Teil der Rente ist an das Jahr des Rentenbeginns geknüpft. Weitere 8,4 % der Rentenzahlungen werden nach dem Ertragswert besteuert, wie beispielsweise Renten, die aus nicht gefördertem Kapital aus betrieblicher Altersvorsorge oder einer privaten Direktversicherung stammen. Rund 1,3 % der Rentenleistungen unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung, da sie in der Ansparphase gefördert wurden, beispielsweise durch die steuerliche Freistellung der Beiträge in der Ansparphase, die Zahlung von Zulagen oder einen Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG.
Hintergrund: Die Statistik der Rentenbezugsmitteilungen ist erstmalig für das Veranlagungsjahr 2015 verfügbar und wird zukünftig jährlich veröffentlicht. Sie liefert Angaben zu Rentenleistungen aus gesetzlichen, betrieblichen und privaten Rentenversicherungen nach deren steuerlicher Rechtsgrundlage. Für jeden Rentenempfangenden kann abgebildet werden, wie viele Renten und in welcher Höhe die Person Leistungen erhält. Um die Besteuerung von Renten darstellen zu können, wird die Statistik zusätzlich mit Veranlagungen aus der Lohn- und Einkommensteuerstatistik verknüpft – nach deren Fertigstellung 3 Jahre später. Erste Ergebnisse hierzu werden im Jahr 2021 erwartet.
Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde der Übergang von vorgelagerter auf eine nachgelagerte Besteuerung von gesetzlichen Renten beschlossen, sodass ab 2040 gesetzliche Renten vollumfänglich in der Auszahlungsphase besteuert werden. In der Übergangsphase werden Aufwendungen zur Alterssicherung in der Ansparphase schrittweise steuerfrei gestellt und die Leistungen erst in der Auszahlungsphase steuerlich belastet. Welcher Anteil der Renteneinkünfte versteuert wird, richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns: Je später der Rentenbeginn, desto höher ist der besteuerte Anteil der Renteneinkünfte.