Baden-Württemberg zeichnet auch in diesem Jahr wieder innovative Pflegekonzepte im ganzen Land aus, 20 Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt 3,5 Millionen Euro aus dem „Innovationsprogramm Pflege“. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Förderrunde liege daher weiterhin auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden.
Kaum ein gesellschaftspolitisches Thema wird derzeit so intensiv diskutiert wie die Zukunft der Pflege. Wie wollen wir alt werden? Wie gut werden wir versorgt sein und wo werden wir unsere letzten Lebensjahre verbringen? Baden-Württemberg zeichnet auch in diesem Jahr wieder innovative Pflegekonzepte im ganzen Land aus, 20 Projekte erhalten eine Förderung von insgesamt 3,5 Millionen Euro aus dem „Innovationsprogramm Pflege“. Dies gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekannt.
Die ausgewählten Projekte, die durch innovative Ansätze die Pflegelandschaft in Baden-Württemberg weiterentwickeln und verbessern sollen, liegen in Böblingen, Bodenseekreis, Biberach, Esslingen, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ravensburg, Rastatt, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Gmünd, Sigmaringen, und Waldshut.
„Wir wollen jedem Menschen mit Unterstützungsbedarf ein möglichst selbstbestimmtes Leben in vertrauter Umgebung ermöglichen. Jede und jeder soll im Alter selbst entscheiden können, welche Pflege- und Unterstützungsangebote sie oder er in Anspruch nehmen will. Deshalb fördern wir mit unserem Innovationsprogramm neuartige Pflege- und Versorgungsmodelle, die als Vorbild für die gesamte Pflegelandschaft dienen“, so Minister Lucha.
Hilfsangebote für pflegende Angehörige stärken
Er wies darauf hin, dass 60 Prozent aller zuhause lebenden pflegebedürftigen Menschen ausschließlich durch informelle Pflege versorgt werden, also ohne professionelle Unterstützung. Für die pflegenden Angehörigen, fast drei Viertel von ihnen Frauen, bedeute das meist eine sehr starke Belastung. „Es ist deshalb wichtig, dass wir Hilfsangebote für diese Gruppe stärken. Indem wir die pflegenden Angehörigen entlasten, helfen wir auch den Menschen mit Betreuungs- und Pflegebedarf dabei, weiterhin ein möglichst selbstbestimmtes Leben in ihrer gewohnten Umgebung führen zu können“, so Lucha weiter.
Ein Schwerpunkt der diesjährigen Förderrunde liege daher weiterhin auf Projekten, durch die pflegende Angehörige unterstützt und entlastet werden. Von großer Bedeutung sind dabei Angebote der Nacht- und Tagespflege sowie der Kurzzeitpflege. Bei Einrichtungen der Nacht- und Tagespflege liegt ein Augenmerk auf bedarfsgerechten Öffnungszeiten, bei Einrichtungen der Kurzzeitpflege sollen insbesondere eigenständige Einrichtungen mit rehabilitativer Ausrichtung gefördert werden.
Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften
Mit dem Innovationsprogramm soll zudem der weitere Ausbau von ambulant betreuten Wohngemeinschaften gefördert werden. Diese ermöglichen im Alter und bei Pflege- und Unterstützungsbedarf ein weitgehend selbstbestimmtes Wohnen. Getragen werden ambulant betreute Wohngemeinschaften in der Regel von einem „Anbieter“ – das können auch Angehörigeninitiativen, Bürgervereine oder Kommunen sein.
Die Wohngemeinschaften können je nach Einrichtung bis zu zwölf Bewohnerinnen und Bewohner aufnehmen und orientieren sich bewusst an der eigenen Häuslichkeit.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration