Empfängerhaushalte erneut rückläufig
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes erhielten 55 014 reine Wohngeldhaushalte in Baden-Württemberg am 31. Dezember 2018 Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz. Damit ist die Zahl der Empfängerhaushalte gegenüber dem Jahr 2017 mit 60 049 Haushalten um 8,4 % zurückgegangen. Der Anteil der Wohngeld beziehenden Haushalte an den rund 5 Millionen Privathaushalten1 im Land beträgt somit 1 %.
Wohngeld ist ein von Bund und Ländern zu gleichen Teilen getragener Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Zum Jahresende 2018 erhielten dabei 52 198 Mieter (94,9 %) einen Mietzuschuss, an 2 816 Besitzer von Wohneigentum ging ein Lastenzuschuss. Die Zahl der Mietzuschusshaushalte verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 8,2 %, die Zahl der Lastenzuschusshaushalte um 10,9 %.
Über die Hälfte der reinen Wohngeldhaushalte (56 %) waren Einpersonenhaushalte (30 806), 10,8 % fielen auf Zweipersonenhaushalte (5 956). Die Anteile der Haushalte mit drei bzw. vier Personen lagen bei 7 % (3 851) bzw. 11 % (6 058), während die 8 343 Haushalte mit fünf und mehr Personen 15,2 % ausmachten.
Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag Ende 2018 insgesamt bei 169 Euro (Vorjahr: 170 Euro). Für Haushalte von Mietzuschuss lag er bei 165 Euro (166 Euro) und für Haushalte von Lastenzuschuss bei 231 Euro (235 Euro). Die durchschnittliche tatsächliche monatliche Miete betrug 500 Euro (491 Euro), die durchschnittliche berücksichtigungsfähige monatliche Miete lag bei 476 Euro (469 Euro) und das durchschnittliche Gesamteinkommen lag bei 999 Euro (983 Euro).
Die größte Gruppe im Rahmen der sozialen Stellung des Haupteinkommensbeziehers der Wohngeldhaushalte war im Jahr 2018 die Gruppe der Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre mit 48,6 %, gefolgt von der Gruppe der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte mit 36,5 %. Studierende und Auszubildende machten 6,2 %, Arbeitslose 3,5 % und Selbstständige 1,3 % der reinen Wohngeldhaushalte aus. Die »sonstigen Haushalte« lagen bei 3,9 %.
Errechnet man den Anteil der Wohnkosten am maßgeblichen Gesamteinkommen (Durchschnittswerte im Monat) spricht man von der Wohnkostenbelastung der Haushalte mit Wohngeldbezug. Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung dieser reinen Wohngeldhaushalte von 40 % des Einkommens auf nur noch 26,5 %.
Neben den 55 014 reinen Wohngeldhaushalten, bei denen kein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen ist, gab es am Jahresende 2018 noch 1 961 (Vorjahr: 2 259) wohngeldrechtliche Teilhaushalte in sogenannten Mischhaushalten. In diesen leben Wohngeldberechtigte zusammen mit Personen, die selbst aber nicht wohngeldberechtigt sind. Der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch lag hier bei 139 Euro (Vorjahr: 136 Euro). Das Wohngeld verringerte die Wohnkostenbelastung der wohngeldrechtlichen Teilhaushalte von 37,2 % des Einkommens auf nur noch 18,9 %.
Ausführliche Ergebnisse enthält der in Kürze erscheinende Statistische Bericht »Wohngeldstatistik in Baden-Württemberg zum 31. Dezember 2018«. Der Bericht kann im Internet unter als Datei kostenlos heruntergeladen werden.