Der Beirat der Bundesnetzagentur tagte, die für die Versteigerung der 5G-Mobilfunk-Frequenzen im kommenden Jahr verantwortlich ist. Die bislang bekannt gewordenen Versorgungsauflagen kritisiert der Präsident des Baden-Württembergischen Handwerkstags (BWHT), Rainer Reichhold, als unzureichend – auch vor dem Hintergrund der Landesverfassung von Baden-Württemberg.
„Die Vorgaben der Bundesnetzagentur greifen viel zu kurz. Gerade Baden-Württemberg mit seinen wirtschaftlich starken ländlichen Räumen droht abgehängt zu werden. Jeder zweite Handwerksbetrieb sitzt auf dem Land, oft in kleinen Gewerbegebieten. Dort kann aber von schnellem Internet und Handynetz oft keine Rede sein – die Konsequenz aus zu laschen Auflagen für Netzbetreiber. Wenn nun auch das 5G-Netz nicht wirklich flächendeckend ausgebaut wird, gefährdet das die Zukunft der Betriebe“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Die Gleichwertigkeit von Lebensverhältnissen in Stadt und Land basiert entscheidend auf gleichwertiger Infrastruktur. Dies ist sogar in der Landesverfassung von Baden-Württemberg festgeschrieben. Dort heißt es: ´Der Staat fördert gleichwertige Lebensverhältnisse, Infrastrukturen und Arbeitsbedingungen im gesamten Land´. Reichhold: „Wir reden hier von einem Recht von Verfassungsrang. Die Lebensperspektiven der Menschen in ländlichen Räumen sollen die gleichen sein wie im städtischen Bereich. Dazu gehört heute ein hochleistungsfähiges Internet. Dafür muss der Staat sorgen – und zwar flächendeckend, ohne Gebiete auszuschließen“, formuliert Reichhold die Erwartungen des Handwerks.
Dass dies sehr wohl möglich sei, habe auch ein Diskussionspapier gezeigt, das u.a. der ZDH gemeinsam mit dem renommierten „5G Lab Germany“ in Dresden erarbeitet hat.
Das Diskussionspapier finden Sie hier zum Download:
Quelle: Marion Buchheit