Bleiben Sie informiert  /  Dienstag, 05. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

7,6 Millionen Euro für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

31. Oktober 2017 | Das Neueste, Politik

Das Land fördert über ein Sonderprogramm Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege mit 7,6 Millionen Euro. Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, dass unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können.

Das Land stellt über ein Sonderförderprogramm 7,6 Millionen Euro für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege bereit. Das gab Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha bekannt. „Es ist unser Ziel, dass unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen so lange wie möglich in ihrem eigenen Zuhause wohnen bleiben können. Deshalb wollen wir entsprechende Unterstützungsangebote fördern, insbesondere auch im ländlichen Raum“, so Lucha. Ein ausreichendes Angebot an Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen könne, genau wie ambulant betreute Wohngemeinschaften, die Lücke zwischen der ambulanten Pflege zu Hause und der stationären Versorgung im Heim schließen.

Steigende Nachfrage nach Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen erwartet

Eine aktuelle Auswertung hat in fast allen baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen ein Defizit bei Tages- und Kurzzeitpflegeplätzen ergeben. Nachdem durch die Förderung der letzten Jahrzehnte mittlerweile eine ausreichende Versorgung mit stationären Pflegeplätzen gewährleistet sei, werde mit der Förderung der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen nun ein weiteres wichtiges Element der pflegerischen Versorgung unterstützt, so der Minister. So wolle das Land erreichen, dass Unterstützungs- und Pflegebedürftige nicht automatisch auf eine stationäre Dauerversorgung angewiesen sind. Zudem werde sich die Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen perspektivisch weiter erhöhen, da Versicherte nun einen Leistungsanspruch auf Kurzzeitpflege auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung hätten.

Kriterien für eine Förderung

Bei der Auswahl der geförderten Einrichtungen werden vor allem Kriterien wie die Nutzerfreundlichkeit oder innovative Konzepte wie etwa die Einbindung in eine Quartiersentwicklung zugrunde gelegt. Wichtige Voraussetzung für eine Förderung ist auch, dass bereits während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege ein Angebot zur Rehabilitation bereitgestellt wird.

„Die Arbeit der Enquetekommission ‚Pflege in Baden-Württemberg zukunftsorientiert und generationengerecht gestalten‘ hat ein neues Bewusstsein für die Bedeutung der Pflege geschaffen. Das Land wird sich mit dem vorgesehenen Programm intensiv einbringen und erwartet von den anderen Beteiligten kreative leistungsrechtliche und konzeptionelle Ansätze“, so Lucha.

Anzeige SwopperQuelle: Ministerium für Soziales und Integration

Das könnte Sie auch interessieren…

Hilsbach – Schmuck aus Einfamilienhaus gestohlen

Eine bislang unbekannte Täterschaft brach am Freitag in ein Einfamilienhaus in der Kirschbaumstraße im Ortsteil Hilsbach ein. Dabei nutzte sie die Abwesenheit der Bewohner zwischen 10 und 20 Uhr, um über die aufgebrochene Terrassentür in das Haus einzudringen. Nach...

Sinsheim – Dieb auf frischer Tat erwischt

Am Samstagmittag gegen 12 Uhr konnte von einem aufmerksamen Zeugen ein Mann beobachtet werden, welcher sich an einer Laterne auf einem Parkplatz an der Martin-Luther-Straße zu schaffen machte. Durch die sofort verständigte Polizeistreife konnte der Mann auf frischer...

Themennachmittag mit Enkeltricktheater

Am 20. November in der Dr.-Sieber-Halle Unter dem Motto „Sinsheim – aktiv, vital & engagiert“ findet am 20.11.2024 ab 13:00 Uhr ein Themennachmittag in der Dr.-Sieber-Halle statt. Der Thementag überzeugt mit einer Mischung aus Programm und Informationsangeboten....

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive