Kommunalwahlen am 26. Mai 2019: Kreiswahlausschuss lässt 116 Vorschläge für die Kreistagswahl zu
(zg) Der Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl am Sonntag, 26. Mai 2019, hat am 1. April 2019 insgesamt 116 (2014: 97) für die 16 Wahlkreise eingereichte Wahlvorschläge zugelassen. Unter Vorsitz des Stellvertreters des Landrats, Erster Landesbeamter Joachim Bauer, begutachteten die vom Kreistag gewählten sechs Beisitzer im Beisein von den Parteien und Wählervereinigungen genannten Vertrauenspersonen die eingereichten Wahlvorschläge vor allem im Hinblick darauf, ob die strengen Formalien wie Einreichungsfrist, richtige Bewerberaufstellung und vorhandene Unterstützungsunterschriften eingehalten wurden. Danach bewerben sich die Parteien CDU, SPD, FW, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und die AfD in allen Wahlkreisen. Zusätzlich tritt die NPD in den Wahlkreisen Dielheim, Hockenheim, Sinsheim und Weinheim an.
Unter den 817 (2014: 719) Kandidaten und Kandidatinnen der 116 Wahlvorschläge befinden sich 238 (2014: 202) Frauen, was einem Anteil von rund 29 (2014: 28) Prozent entspricht. Vergeben werden 88 Kreistagsmandate, eine Zahl, die sich über den Verhältnisausgleich auf maximal 105 erhöhen kann.
Es bewerben sich insgesamt 4 EU-Bürger, die nicht Deutsche sind, um ein Kreistagsmandat. Sie kommen aus Finnland, Frankreich und Italien.
Schließlich hat der Wahlausschuss noch die Reihenfolge der Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel festzustellen, die sich bei den im Kreistag vertretenen Parteien und Wählervereinigungen nach ihrer gleichwertigen Gesamtstimmenzahlen im Wahlgebiet bei der Kreistagswahl 2014 richtet. Danach ergibt sich folgende Reihenfolge:
1 CDU (Christlich Demokratische Union Deutschlands)
2 SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschlands)
3 FW (Freie Wähler)
4 GRÜNE (Bündnis 90/Die Grünen)
5 FDP (Freie Demokratische Partei)
6 DIE LINKE (DIE LINKE)
Danach schließt sich die AfD (Alternative für Deutschland) als Nummer 7 an und die NPD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) in den Wahlkreisen Dielheim, Hockenheim, Sinsheim und Weinheim als Nummer 8.
Wie 2014 dürfen wiederum junge Menschen ab dem 16. Lebensjahr Mitglieder des Kreistags wählen (aktives Wahlrecht), aber selbst nicht für die Wahl kandidieren (passives Wahlrecht).
Ebenso wird das Wahlergebnis der Kreistagswahl wieder nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë/Schepers ermittelt. Dabei werden die auf die Wahlvorschläge entfallenen Sitze den in diesen Wahlvorschlägen aufgeführten Bewerberinnen und Bewerbern in der Reihenfolge der von ihnen erreichten Stimmenzahlen zugeteilt. Danach erfolgt ein Verhältnisausgleich auf Landkreis-Ebene.
Mehr Infos rund um die Kreistagswahl gibt es auf der Homepage des Rhein-Neckar-Kreises www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl
Quelle: Silke Hartmann