(zg) Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha stellt in diesem Jahr insgesamt 2,2 Millionen Euro für die Förderung von Wohnungsloseneinrichtungen zur Verfügung. Wie der Minister bekannt gab, unterstützt das Land in einer ersten Tranche Baumaßnahmen an vier Einrichtungen in den Stadt- und Landkreisen Ostalbkreis, Tübingen, Rems-Murr-Kreis und Karlsruhe.
„Ein Leben auf der Straße geht oftmals mit gesellschaftlicher Ausgrenzung und Stigmatisierung der Betroffenen einher. Die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe unterstützen die Menschen dabei, einen ersten Schritt zurück in ein sicheres Leben zu machen. Die entsprechenden Hilfsangebote in Baden-Württemberg weiter zu fördern ist mir daher besonders wichtig“, so der Minister.
Lucha wies darauf hin, dass das Land die freiwillige Förderung von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe mit dem gleichen Volumen wie im letzten Jahr fortsetze. „Seit der Verwaltungsreform 2005 ist die Wohnungslosenhilfe eine kommunale Pflichtaufgabe. Angesichts der angespannten Wohnungsmärkte und des zunehmenden Hilfebedarfs von Menschen in Wohnungsnotlagen ist es aber wichtig, dass wir als Land die Kommunen und Kreise bei dieser Aufgabe nicht allein lassen“, sagte Lucha.
Wohnungslosigkeit in Baden-Württemberg
Laut einer vom Ministerium in Auftrag gegebenen und 2015 veröffentlichten Studie zur Wohnungslosigkeit gibt es in Baden-Württemberg ca. 22.800 Personen, die von Städten und Gemeinden ordnungsrechtlich untergebracht sind oder bei den öffentlichen und freien Trägern Hilfe nach den §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch nahmen (Stichtag 1. Oktober 2014). Unter allen volljährigen Wohnungslosen betrug der Anteil der Frauen rund 28 Prozent. Rund jede achte wohnungslose Person (12,8 Prozent) war jünger als 25 Jahre und rund 13,5 Prozent älter als 60 Jahre. Die Studie wurde von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung aus Bremen erstellt.
Über das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2016
Die nun freigegebenen rund 1,4 Millionen Euro bilden die erste Tranche des diesjährigen Förderprogramms. Das Gesamtvolumen für 2016 beträgt 2,2 Millionen Euro. Über die Projekte der zweiten Tranche wird in den kommenden Wochen entschieden. Das Förderprogramm Wohnungslosenhilfe 2016 wurde vom Förderausschuss Wohnungslosenhilfe erstellt. Diesem Gremium gehören neben Mitarbeitenden des Sozial- und Integrationsministeriums auch Vertreterinnen und Vertreter der Kommunalen Landesverbände und der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege an.
Quelle: Ministerium für Soziales und Integration