(zg) Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim führte am 05.10.2016 in Zusammenarbeit mit dem Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises eine Gewässerschau an den oberirdischen Gewässern in allen drei Neckarbischofsheimer Ortsteilen durch. Hierbei wurde festgestellt, dass die Eigentümer von Grundstücken, die unmittelbar an einem Gewässer liegen, teilweise erheblich gegen die Vorschriften des Wassergesetzes verstoßen.
Dies stellt nicht nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit nach § 126 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG BW) dar sondern kann im Falle eines Hochwassers, wie beispielsweise den Starkregenereignissen in der Mitte diesen Jahres, zu erheblichen Schäden führen. Verengungen des Bachverlaufs sowie Bretter, Brücken und ähnliche Hindernisse können dann zur Stauung des Wassers führen und somit beträchtliche Schäden mit sich bringen. Auch das Lagern von Holz oder Kompost am Gewässerrandstreifen, also dem Bereich von der Uferkante bis 5 m (Im Außenbereich wird 10 m) davon entfernt, sind verboten, da auch diese beispielsweise im Falle eines Hochwassers erhebliche Schäden verursachen können.
Die Stadtverwaltung Neckarbischofsheim bittet die Anlieger von Gewässern daher Auffüllungen, ungenehmigte Brücken und Lagerungen im und über dem Gewässer zeitnah zu entfernen und den Gewässerrandstreifen frei von oben genannten Missständen zu halten.
Weitere Informationen für Gewässeranlieger erhalten Sie im Rathaus der Stadt Neckarbischofsheim. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Broschüre „Tipps und Informationen für Gewässeranlieger“ die wichtigsten Punkte übersichtlich zusammengestellt. Diese kann online auf www.wbw-fortbildung.net (àservice à Publikationen àDownload àWBW-Fortbildungsgesellschaft àTipps für Gewässeranlieger) heruntergeladen werden.