(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt – dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet am Dienstag, 29. November 2016, um 18 Uhr in der Auwiesenhalle (Schulstraße 19 in Meckesheim) eine Informationsveranstaltung an.
Dabei beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Hanna Straub von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Die Bevölkerung ist zu diesem kostenlosen Infoabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221/522-2170 oder per Mail an [email protected]<mailto:[email protected]> wird gebeten.
Quelle: Silke Hartmann