Eindeutige Regelung für Werbung mit Hoheitszeichen gefordert
Anlässlich zweier konkreter Fälle befasst sich heute der Landtagsausschuss für Verbraucherschutz mit Werbung mit hoheitlichen Symbolen wie dem BW-Signet oder dem Landesdienstwappen. Neben diesen Symbolen findet sich auch der Stauferlöwe als Werbeelement.
Auf die missbräuchliche Verwendung des BW-Signets – ein gelbes Oval mit drei Stauferlöwen – kündigte das Land jüngst an, das BW-Signet abzuschaffen. Künftig sollen die Marketinggesellschaft für Agrarprodukte aus Baden-Württemberg (MBW) bzw. das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei missbräuchlicher Verwendung des BW-Signets ein rechtliches Vorgehen prüfen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist dies jedoch nicht ausreichend, insbesondere im Hinblick auf das zunehmende Regionalmarketing. „Wir fordern die Landesregierung auf, den Missbrauch von Symbolen wie dem Stauferlöwen künftig zu unterbinden und für die Verwendung hoheitlicher Symbole eindeutige Kriterien festzulegen, ein Kontrollsystem zu entwickeln und durch eine Informationskampagne bekanntzumachen“, sagt Christiane Manthey, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.