Vogelgrippevirus bei Wildvogel in Südhessen festgestellt
(zg) Im benachbarten Kreis Bergstraße wurde bei einem Wildvogel, dieses Mal ein verendeter Graureiher, der hochpathogene aviäre Influenzavirus festgestellt. Das Landratsamt Kreis Bergstraße hat daher vorsorglich ein Beobachtungsgebiet eingerichtet, das bis an die Landesgrenze – auch an den Rhein-Neckar-Kreis – reicht.
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis weist deshalb darauf hin, dass auch für Baden-Württemberg unverändert Funde von toten Wildvögeln und hier besonders Wasservögeln, Graureihern, Greifvögeln, aber auch Rabenvögeln und natürlich Hühnervögel bei der örtlich zuständigen Gemeinde gemeldet werden sollten.
Gleichzeitig besteht die dringende Empfehlung, die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz von gehaltenem Geflügel auch weiterhin unbedingt zu beachten. „In Baden-Württemberg ist es zwar bisher gelungen, eine Ansteckung von gehaltenem Geflügel weitestgehend zu verhindern, so der Leiter des Veterinäramtes und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Dr. Lutz Michael. Entwarnung könne leider noch nicht gegeben werden, betont der Dr. Michael.