(zg) Im Wald ist gerade sehr viel los: Fahrzeuge mit Anhängern, das Brummen von Motorsägen und fleißige Ofenbesitzer beim Holzspalten allerorts. „Der Ausgang des Winters ist traditionell der Höhepunkt der Brennholzsaison in unseren Wäldern“, erläutert Dr. Dieter Münch, Leiter des Kreisforstamtes des Rhein-Neckar-Kreises. Damit alle Holzmacher wieder gesund nach Hause kommen, weist er auf die wichtigsten Regeln zur sicheren Waldarbeit hin: „Beim Brennholzmachen ist der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein- Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz.
Ab dieser Saison dürfen Flächenlose nur noch von Personen aufgearbeitet werden, die an einem Motorsägenlehrgang „Modul A“ entsprechend den Qualifizierungsstandards der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung teilgenommen haben. Dies muss aus den neuen Bescheinigungen deutlich hervorgehen. Alle bisherigen Bescheinigungen werden weiterhin anerkannt. Im Hauptstützpunkt Schwarzach werden Kurse angeboten, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Genauso wichtig wie die Kenntnisse ist die richtige Ausrüstung: Schnittschutzhose, Gehör- und Augenschutz sind absolute Pflicht.“
Neben der eigenen Gesundheit sollte aber auch der Wald nicht unter der Arbeit leiden:
Die Waldflächen dürfen deshalb nur auf den markierten Rückegassen mit Maschinen befahren werden. Außerdem muss die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl ebenso gewährleistet sein, wie die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl dürfen nicht mehr verwendet werden.
Für den Fall, dass doch ein Unfall eintritt, ist es unerlässlich dass jemand der verunfallten Person hilft und den Rettungsdienst alarmiert. Arbeiten mit der Motorsäge dürfen deshalb niemals allein durchgeführt werden. Kreisforstamtsleiter Dr. Dieter Münch erklärt: „Auch unsere Forstwirte arbeiten niemals allein. Und was für die Profis gilt, sollten weniger erfahrene Brennholzmacher selbstverständlich erst recht beherzigen.“ Er appelliert dabei auch an die Angehörigen: „Gehen Sie mit! Helfen Sie, so gut sie können, und sorgen so für sicheres Arbeiten“. Bei Verstößen gegen die Arbeitssicherheitsregeln drohen die Einstellung der Arbeit und der Ausschluss von der Holzvergabe.
Wer Interesse an Brennholz hat, sollte sich an das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises unter 06223 8665 36-7621 oder an die zuständige Kommune wenden.
Quelle:Silke Hartmann