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„Hilfen zur Pflege“ im Landesvergleich

13. März 2017 | Allgemeines, Das Neueste

Soziales: Rhein-Neckar-Kreis steht bei den Kennzahlen bezüglich der „Hilfen zur Pflege“ im Landesvergleich gut da / Die Beratung in den Pflegestützpunkten im Landkreis wurde ausgebaut

(zg) Der Nettoaufwand für die vollstationäre Hilfe zur Pflege hatte im Rhein-Neckar-Kreis im Jahr 2014 mit 12,83 Millionen Euro ein erhebliches Volumen, das sich in den kommenden Jahren nicht zuletzt wegen des demografischen Wandels noch erhöhen dürfte. Dennoch liegt der Kreis bei den meisten Kennzahlen bezüglich der „Hilfe zur Pflege“ unter dem Landesdurchschnitt – dies wurde bei der Vorstellung des gleichnamigen Berichts des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) für das Jahr 2014 deutlich.

Die Zusammenstellung von statistischen Daten aus den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg ermöglicht ein umfassendes Bild des Leistungsgeschehens im Land. Der entsprechende Bericht wurde nun im Ausschuss für Soziales des Kreistags des Rhein-Neckar-Kreises vorgestellt. Demzufolge waren im Jahr 2013 im Landkreis 3,1 Prozent der Bevölkerung pflegebedürftig. Davon wurden 26,2 Prozent aller Pflegebedürften in vollstationärer Dauerpflege versorgt, was bedeutet, dass knapp drei Viertel der Pflegebedürftigen außerhalb vollstationärer Einrichtungen betreut wurden.

Zum Stichtag 31. Dezember 2014 erhielten im Rhein-Neckar-Kreis 1120 Menschen Hilfe zur Pflege in vollstationären Einrichtungen (935 Menschen über 65 Jahre und 185 Menschen unter 65 Jahre). Damit liegt der Landkreis im Vergleich zu anderen Kreisen prozentual gesehen jeweils deutlich unter dem Landesdurchschnitt, was die Zahl der Leistungsempfänger betrifft. Der Nettoaufwand für die Hilfe zur Pflege betrug im Jahr 2014 im Kreis 12,83 Millionen Euro. Pro Einwohner waren das durchschnittlich 24,2 (Landesdurchschnitt 32,8) Euro.

Zahl der Pflegebedürftigen wird sich wohl erhöhen „Die Zahl der Pflegebedürftigen wird sich weiter erhöhen“, schätzt Karin Graser, Leiterin des Sozialamts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. „Die hochaltrige Bevölkerung nimmt voraussichtlich weiter stark zu. Diese Menschen können dann vermutlich häufig zu Hause nicht mehr gepflegt werden, zumal die Zahl der Kinder, die ihre Eltern potenziell pflegen können, zurückgeht. Deshalb wird die Zahl der stationär und ambulant versorgten Pflegebedürftigen wohl stärker zunehmen als die Zahl der zu Hause von Angehörigen versorgten Pflegebedürftigen. Daraus könnte sich ein Trend zur professionellen Pflege in Pflegeheimen oder durch professionelle Pflegedienste entwickeln“, erläutert Graser.

Anzeige SwopperWie im gesamten Land Baden-Württemberg werden sich durch die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung – die steigende Zahl älterer Menschen und der damit verbundene Anstieg pflegebedürftiger Menschen – wohl auch für den Rhein-Neckar-Kreis die Aufwendungen in diesem Bereich weiter erhöhen. „Diese Entwicklung stellt uns vor finanzielle Herausforderungen und ist für die Kreisverwaltung mit einem wachsenden Verwaltungsaufwand verbunden“, erklärt die Sozialdezernentin des Rhein-Neckar-Kreises, Stefanie Jansen.

Als erste Reaktion auf diese Entwicklung hat der Rhein-Neckar-Kreis die Pflegestützpunkte im Rhein-Neckar-Kreis um weitere Beratungsstellen erweitert. Im nordwestlichen Kreisgebiet gibt es für den Pflegestützpunkt Weinheim neben den bereits bestehenden Beratungsstellen in Weinheim, Hockenheim und  Schwetzingen nun weitere Standorte in Ladenburg, Ilvesheim und Plankstadt (in Planung). Der Pflegestützpunkt Walldorf  bietet  im südöstlichen Gebiet  die Beratung in Walldorf, Wiesloch, Sinsheim, Neckargemünd und Eberbach an. Hier wurden die Öffnungszeiten in Sinsheim und Neckargemünd ausgeweitet; zudem gibt es seit Kurzem eine weitere Beratungsstelle in Helmstadt-Bargen.

„Mit dem zusätzlichem Personal und weiteren Beratungsstellen können wir die gesetzliche Vorgabe der wohnortnahen Beratung besser erfüllen“, sagt die Sozialdezernentin Stefanie Jansen.

Hintergrund:

Die Hilfe zur Pflege ist eine gesetzliche Leistung der Sozialhilfe und wird an Personen geleistet, die die wegen einer Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens (Körperpflege, Ernährung, Mobilität, hauswirtschaftliche Versorgung) der Hilfe bedürfen. Pflegestützpunkte sind im Pflegeversicherungsgesetz geregelt und bieten eine neutrale Beratung rund um das Thema Pflege unter Einbeziehung aller bestehenden Beratungs- und Koordinationsangebote. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Betroffene und Angehörige bei der Organisation von Pflege und anderen Entlastungsangeboten. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf beim Pflegebedürftigen zu Hause erfolgen.

Quelle: Silke Hartmann

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