Dass bei den geplanten Studiengebühren für internationale Studierende keine Befreiung für Menschen aus Entwicklungsländern vorgesehen sei, widerspreche den von Bund und Ländern formulierten Zielen zur Entwicklungszusammenarbeit durch Bildung, schreibt die geschäftsführende Oberkirchenrätin, Barbara Bauer, für die Kirchenleitung. Der badischen Landeskirche sei es wichtig, dass „Studierende gerade aus Entwicklungsländern in unserem Land studieren und das hier gewonnene Wissen in ihren Heimatländern gewinnbringend für ihr Land einsetzen können“, schreibt Bauer. Der vorliegende Gesetzentwurf erschwere im Gegenteil genau diesen Studierenden ein Studium in Baden-Württemberg.
Deshalb bitte die Landeskirche alle Abgeordneten auf eine Anpassung des „Gesetzentwurfs zur Änderung des Landeshochschulgesetzes und des Akademiegesetzes“ hinzuwirken und so dafür zu sorgen, dass das Land Baden-Württemberg, so die Landeskirche in ihrem Schreiben, „einen effektiven Beitrag zur Entwicklungszusammenarbeit leistet“.