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Schwarzwildbestände steigen rasant an

11. Mai 2017 | Allgemeines, Das Neueste

ARCHIV – Ein Jäger steht am 09.11.2013 bei Fronreute (Baden-Württemberg) während einer Treibjagd mit seinem Gewehr schussbereit am Waldrand. Die Reform des Jagdgesetzes in Baden-Württemberg bleibt umstritten. Nach einem monatelangen Beteiligungsprozess, bei dem Naturschützer und Jäger an einem Tisch über das Regelwerk diskutiert haben, ziehen die Beteiligten eine gemischte Bilanz. Foto: Felix Kästle/dpa (Zu lsw: «Zwischenbilanz: Neues Jagdgesetz bleibt umstritten» vom 14.11.2013) +++(c) dpa – Bildfunk+++

Eine Folge des Klimawandels ist das rasante Ansteigen der Schwarzwildbestände in den letzten Jahren. Zur Lösung der gemeinsamen Aufgabe sei die Gesellschaft auf eine leistungsfähige Jägerschaft angewiesen, so Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

„Die derzeitigen Entwicklungen belegen, dass unsere Gesellschaft und mit ihr unsere heimische Landwirtschaft auf eine leistungsfähige Jägerschaft angewiesen ist. Das Einwandern von weiteren Wildtierarten nach Baden-Württemberg und die Folgen des Klimawandels stellen uns vor Aufgaben, die wir gemeinsam lösen müssen. Ohne engagierte Jäger, die ihr Handwerk verstehen und mit Passion ausüben, geht es nicht“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, in Wiesloch (Rhein-Neckar-Kreis).

Problematisch sei, dass viele Menschen, vor allem in den großen Städten, ein verklärt-romantisches oder gar kritisches Verhältnis zur Jagdausübung hätten. Die gesellschaftliche Schere zwischen Ansichten und Emotionen einerseits und Tatsachen und guten Argumenten andererseits sei auf kaum einem anderen Gebiet so weit geöffnet, wie bei der Jagd. Das Land mache sich für eine öffentliche Diskussion stark, die sich an Fakten orientiere.

Zuwanderung neuer Arten und Wildtierbericht

„Die Vielfalt der Wildtiere, die bereits im Land angekommen sind oder an unserer Tür anklopfen, nimmt zu. Biber, Waschbär, Kormoran, Wolf oder Luchs sind Arten, die auf dem Vormarsch sind“, erklärte der Minister. Ein Mehr an Arten stelle grundsätzlich eine Bereicherung der Kulturlandschaften dar. Allerdings führe es in einigen Fällen auch zu Konflikten.

„Anhand des Bibers können wir sehen, dass eine ganz überwiegend emotional geführte Diskussion wenig zielführend ist. Während die einen den Biber freudig willkommen heißen, leiden die anderen unter den Folgen. Das geht nicht zusammen“, betonte der Minister.

„Baden-Württemberg ist immer gut damit gefahren, wenn jagdpolitische Entscheidungen auf solider Datengrundlage getroffen wurden. Der Wildtierbericht, den wir Ende 2018 vorstellen möchten, wird uns auf diesem Weg weiter voranbringen“, sagte der Minister. Der Bericht werde die Situation der Wildtiere im Land umfassend beleuchten. „Wir werden auf Grundlage des Wildtierberichts bei sich erfolgreich etablierenden Populationen, wie beispielsweise dem Biber, die Aufnahme weiterer Arten in die Artenliste der dem Jagdrecht unterliegenden Arten prüfen“, betonte Hauk. So sei es im Koalitionsvertrag der Landesregierung vereinbart.

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„Das rasante Ansteigen der Schwarzwildbestände in den letzten Jahren ist auch eine Folge des Klimawandels. Die Waldbäume fruktifizieren häufiger und stärker, was die Lebensbedingungen des Schwarzwilds spürbar verbessert“, erklärte der Minister. Damit würden die Ansprüche an eine zeitgemäße Jagd steigen, und es gelte, Jagdstrategien zu überdenken. „Um die Jägerinnen und Jäger bei der Regulation der Schwarzwildbestände zu unterstützen, haben wir einen landesweiten Runden Tisch Schwarzwild einberufen. Unter wissenschaftlicher Begleitung sollen Praxishinweise zum Management dieser Wildtierart erarbeitet und die Thematik effektiver Schwarzwildbejagung beleuchtet werden“, sagte der Minister. Der Runde Tisch „Schwarzwild“ setze sich aus Vertreten der Jägerschaft, der Land- und Forstwirtschaft, des Veterinärwesens sowie des Natur- und Tierschutzes zusammen.

Auch das Thema Wildschadensregulieren werde das Land weiter voranbringen. So soll geprüft werden, inwieweit die Wiedereinführung des gesetzlichen Vorverfahrens zur Geltendmachung von Wildschaden möglich sei. Darüber hinaus werde der Auftrag aus dem Koalitionsvertrag angegangen, inwieweit die Beteiligung der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bei Wildschäden an Maiskulturen durch die Etablierung kommunaler oder jagdgenossenschaftlicher Wildschadenskassen ersetzt werden kann. „Unser Anspruch ist es, Lösungen zu finden, die den Belangen aller beteiligten Akteure bestmöglich gerecht werde. Dabei muss klar sein, dass der Vorteil der einen Seite den Kompromiss der anderen Seite verlangt“, sagte der Minister.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Jagd

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz

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