Sinsheim / Darmstadt (ots) – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Am 01.10.2017 erhielt eine 83-Jährige aus Sinsheim einen Anruf von einem angeblichen Polizeibeamten. Dieser gaukelte der Seniorin vor, dass ihr Geld in Gefahr sei und baute über mehrere Tage und mehrere Anrufe ein Vertrauensverhältnis auf. Letztlich hob die Geschädigte an zwei verschiedenen Tagen zunächst 32.000 Euro und dann 44.000 Euro ab und hinterlegte das Geld für den angeblichen Polizeibeamten an einer vereinbarten Stelle. Den Beamten des Dezernats für Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg sowie der Staatsanwaltschaft Heidelberg gelang es durch akribische und umfangreiche Ermittlungen, einen 23-jährigen Türken und einen 18-jährigen Afghanen als dringend Tatverdächtige zu identifizieren. Gegen beide wurde daraufhin von der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. In Zusammenarbeit mit Beamten des Polizeipräsidiums Südhessen wurde der 23-Jährige am Samstag, 07.01.2018, im Bereich Rödermark und der 18-Jährige am Montag, 08.01.2018, in Darmstadt verhaftet. Beide wurden in der Folge der Haftrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg die Untersuchungshaftbefehle wegen des dringenden Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bei bestehender Flucht- und Verdunkelungsgefahr in Vollzug setzte. Beide wurden in Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Die Verdächtigen kommen noch als Verdächtige für weitere, gleichgelagerte, Straftaten in Bundesgebiet in Betracht. Die Ermittlungen hierzu werden fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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