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Neue Abmahn-Masche

21. Januar 2018 | Allgemeines, Das Neueste

Post wegen Urheberrechtsverletzung

Wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin 891,31 Euro von Verbrauchern. Die täuschend echt gestalteten Abmahnschreiben sind offensichtlich gefälscht, eine solche Anwaltskanzlei in Berlin gibt es nach Kenntnis der Verbraucherzentrale nicht. Auch der Internetauftritt der Kanzlei sieht echt aus und ist kaum als Fälschung zu erkennen. Verbraucher sollten das Schreiben ignorieren und nicht zahlen.

In einem zweiseitigen Schreiben wird Verbrauchern vorgeworfen, eine illegale Streamingplattform genutzt zu haben. Angeblich im Auftrag der 20th Century Fox Ltd. fordert eine Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin nun 891,31 Euro wegen einer begangenen Urheberrechtsverletzung. Doch die Abmahnung ist offensichtlich gefälscht: Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg liegen Schreiben vor, die inhaltlich gleich sind. Es unterscheidet sich lediglich der Name des Empfängers. Sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer sind in den vorliegenden Unterlagen identisch. Ein weiterer Hinweis: Den Schreiben fehlen konkrete Angaben zu dem angeblichen Verstoß. Es werden weder eine IP-Adresse noch ein Zeitraum aufgeführt, in dem die Nutzung stattgefunden haben soll. Das Geld soll außerdem auf ein Konto im Ausland überwiesen werden, was ein weiterer Hinweis darauf ist, dass es sich um ein unseriöses Schreiben handelt. Die Zahlung soll angeblich direkt an die geschädigte 20th Century Fox Ltd. erfolgen. „Wir kennen solche Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen bisher hauptsächlich als E-Mails. Dass nun Schreiben mit größerem Aufwand per Post verschickt werden, ist neu und deutet auf eine neue Qualität der Abzocke hin“, sagt Dunja Richter-Britsch, Juristin bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Auch die sehr professionell gestaltete Internetseite der angeblichen Kanzlei aus Berlin lässt zunächst keine Fälschung vermuten. Im konkreten Fall rät Richter-Britsch dazu, sich nicht durch das Schreiben einschüchtern zu lassen und nicht zu bezahlen. „Grundsätzlich gilt in solchen Fällen Ruhe bewahren“, so Richter-Britsch. Verbraucher können sich bei Zweifeln an die Verbraucherzentrale wenden.

Anzeige SwopperQuelle: Verbraucherzentrale Baden Württemberg

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