Infoveranstaltung der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis am 29. August 2018 in Sinsheim
(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr. Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte informieren. Die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis bietet gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV – Rhein-Neckar am Mittwoch, den 29. August 2018, 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses in der Wilhelmstrasse 12 bis 14 in Sinsheim eine Informationsveranstaltung an. Fragen rund um die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung beantworten Susanne Meny vom Betreuungsverein ARV und Tillmann Schönig von der Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Die Bevölkerung ist zu diesem Informationsabend herzlich eingeladen. Um Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per Mail an [email protected] wird gebeten. Der Eintritt ist frei.
Quelle: Silke Hartmann