Durchschnittsalter bei rund 44 Jahren
Nach Feststellung des Statistischen Landesamtes bezogen in Baden-Württemberg 6 858 Personen außerhalb von Einrichtungen zum Jahresende 2017 Sozialhilfe in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3 SGB XII. Das waren etwas weniger Leistungsempfänger (−0,7 %) als noch zum Jahresende 2016.
Bei diesen Personen handelt es sich beispielsweise um Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente und längerfristig Erkrankte. Grundsätzlich Erwerbsfähige, das heißt Personen, die nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein, haben hingegen keinen Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Sie erhalten seit dem 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld. Dauerhaft erwerbsgeminderten Frauen und Männern sowie älteren Menschen ab 65 Jahren stehen bei Bedürftigkeit Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII zu.
Von den Empfängerinnen und Empfängern der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt waren drei Viertel (75,1 %) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren, wobei allein über zwei Fünftel (41,3 %) der Empfänger zwischen 50 bis unter 65 Jahren alt waren. 17,4 % der Leistungsbezieher waren minderjährig und 7,6 % Seniorinnen und Senioren. Das Durchschnittsalter betrug nahezu 44 Jahre. Jeweils die Hälfte der Unterstützten war weiblich bzw. männlich. Über drei Viertel (76 %) lebten allein in einem Haushalt. Der Anteil der ausländischen Leistungsempfängerinnen und -empfänger belief sich auf 18,2 %.
Für 38,2 % der Hilfeempfänger lag die bisherige Dauer der Leistungsgewährung bei maximal einem Jahr. 26,9 % der Empfänger bezog die Leistung bislang zwischen einem und zwei Jahren und 34,9 % länger als zwei Jahre. Die durchschnittliche bisherige Dauer der Hilfegewährung lag damit bei genau zwei Jahren.