Bleiben Sie informiert  /  Montag, 23. Dezember 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Halloweenstreiche: nicht immer harmlos

30. Oktober 2018 | Das Neueste, Gesellschaft

Eltern sollten mit Kindern über Streiche und mögliche Folgen sprechen

In der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November, der Nacht vor Allerheiligen, wird seit einigen Jahren auch in Deutschland Halloween gefeiert: Als Gespenster oder Hexen verkleidete Kinder ziehen von Haus zu Haus und bitten um Süßigkeiten. Wer nichts geben will oder kann, dem wird ein Streich gespielt: Der Briefkasten wird beispielsweise mit Konfetti gefüllt oder die Mülltonne mit Toilettenpapier oder Luftschlangen eingewickelt. Diese Streiche sind harmlos, andere dagegen können strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Eltern sollten mit ihren Kindern darüber sprechen.

„Wenn fremdes Eigentum beschädigt, beispielsweise ein Auto beim Einwickeln mit Toilettenpapier zerkratzt wird, ist das eine Sachbeschädigung“, sagt Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Dasselbe gilt, wenn die Hausfassade oder Autos mit Eiern beworfen werden oder brennende Gegenstände im Briefkasten landen. „Sachbeschädigungen werden mit einer Geldstrafe und sogar mit bis zu zwei Jahren Gefängnis geahndet. Hinzu kommt, dass die Täter den entstandenen Schaden ersetzen müssen“, so Schneider.

Mitgegangen, mitgefangen: Auch wer bei einem strafrechtlich relevanten Streich „nur“ dabei war, kann wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung belangt werden und muss ebenfalls mit mindestens einer Geldstrafe rechnen. Darüber hinaus sind die Kosten für den entstandenen Schaden aufzubringen.

Zwar können Kinder bis zum  14. Lebensjahr strafrechtlich nicht belangt werden, weil sie noch nicht schuldfähig sind. Aber schon Siebenjährige oder – bei Verletzung der Auf-sichtspflicht – die Eltern, können für die Wiedergutmachung entstandener Schäden, die schnell Größenordnungen von einigen tausend Euro annehmen, zur Verantwortung gezogen werden.

„Es ist wichtig, dass Eltern ihre Kinder darüber aufklären, was noch als Streich durchgeht, was eine Sachbeschädigung ist und welche Konsequenzen daraus folgen“, betont Schneider. Außerdem sollten Eltern ihre Kinder dazu ermutigen, trotz Gruppendruck nicht bei Sachbeschädigungen mitzumachen, so Schneider weiter.

Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Sinsheim: Verkehrsunfall mit drei beteiligten Fahrzeugen

Sachschaden in Höhe von rund 40.000 Euro sind die Bilanz eines Verkehrsunfalls am Montagvormittag in Sinsheim Ein 83-jähriger Mann war gegen 11 Uhr mit seinem Peugeot auf der Muthstraße in Richtung Friedrichstraße unterwegs. Als er an der Einmündung nach links auf die...

Meilenstein für die Stadt Sinsheim im Bereich Digitalisierung

Aktenbestand der Ausländerbehörde mit über 7.500 Personen wird gescannt Das Rathaus Sinsheim startet einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung: In Zusammenarbeit mit dem örtlichen Dienstleister Infoscan GmbH aus Reihen wird der Aktenbestand der...

Neue Termine für Führungen in Sinsheim 2025

Stadt- und Burgführer informieren auch in 2025 wieder über die Geschichte der Stadt, der Burg und des Stifts Im Jahr 2025 werden Stadt- und Burgführer erneut über die Geschichte von Sinsheim, der Burg und des Stifts informieren. In etwa drei Monaten beginnen die...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive