Zunahme um 4,2 % führt zu 108 615 Pensionsberechtigten Anfang 2018
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg gab es im Januar 2018 insgesamt 131 515 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger im Land. Dies waren rund 4 600, bzw. 3,6 % mehr als noch ein Jahr zuvor. Den größten Teil der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger bildeten mit 108 615 die Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger1. Im Jahr zuvor waren es noch 104 210 Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger. Die Anzahl der Hinterbliebenen, die sich aus Witwen/Witwer und Waisen zusammensetzen, die versorgungsberechtigt sind, stieg leicht um 175 auf 22 900. Vor 10 Jahren gab es mit 23 425 noch mehr Hinterbliebene als heute. Dagegen hat sich die Anzahl der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger seit 2008 um mehr als 50 % erhöht.
Im Kalenderjahr 2017 wurden insgesamt 6 145 ehemalige Beamtinnen und Beamte pensioniert. Dies ist ein Rückgang von 260 Personen, bzw. 4,1 % gegenüber dem Vorjahr. Für gut 46 % der Neupensionäre ist die allgemeine Altersgrenze der Grund für den Pensionseintritt. Um 2,9 % auf insgesamt 1 245 ist die Anzahl derer gestiegen, die mit dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand traten. Ebenfalls gestiegen, nachdem die Anzahl seit 2010 konstant gesunken war, ist die Anzahl der aufgrund einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzten ehemaligen Beamtinnen und Beamten. Mit einer Gesamtzahl von 600 wurden 2017 etwa so viele Beamtinnen und Beamte dienstunfähig wie 2015, jedoch 80 mehr als im Vorjahr. Auffällig ist zudem, dass sich deutlich weniger Beamtinnen und Beamte aus dem Schuldienst und den sonstigen Bereichen für die hinausgeschobene Regelaltersgrenze auf Antrag entschieden haben.