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Luftreinhaltung: Handwerkstag legt Grundsatzbeschluss vor

4. Dezember 2018 | Das Neueste, Politik

(zg) Der Luftreinhalteplan Stuttgart sieht ab Januar 2019 ein ganzjähriges Verkehrsverbot für alle Diesel-Kfz der Abgasnorm Euro 4 und schlechter  vor. Darin sind die von der Landesregierung zugesagten unbefristeten Ausnahmen für Handwerksfahrzeuge an die Vorlage einer Selbstverpflichtung seitens der Wirtschaft geknüpft. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) hat nun einen „Grundsatzbeschluss zur Flottenerneuerung für Luftreinhaltepläne in Baden-Württemberg am Beispiel der Landeshauptstadt Stuttgart“ gefasst.

„Als Umweltdienstleister Nummer Eins tragen die Handwerksbetriebe bereits heute maßgeblich im Bereich der Gebäude-, Energie-, Umwelt­ und Fahrzeugtechnik zur Schadstoffreduzierung in den Innenstädten bei. Auch in Sachen Fuhrpark möchten wir unseren Teil für mehr saubere Luft beitragen. Wir empfehlen den Handwerksbetrieben deshalb, insbesondere Dieselfahrzeuge der Euro 4-Norm (oder schlechter) zügig auszutauschen“, so Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Konkrete Zielsetzungen für eine Flottenerneuerung in Luftreinhalteplänen baden-württembergischer Städte müssten jeweils den regionalen Gegebenheiten entsprechen und blieben den regional zuständigen Handwerkskammern vorbehalten.

„Wir erwarten, dass das Verkehrsministerium nun im Gegenzug die erforderlichen Rahmenbedingungen und Infrastrukturen für nachhaltige Mobilität schafft sowie dem Handwerk freie Fahrt ohne Fahrverbote gewährt. Ebenso erwarten wir, dass Dieselfahrzeuge der Schadstoffnorm Euro 5/V unbefristet weiter fahren dürfen, bis Nachrüstungen für diese Fahrzeuge rechtssicher geklärt und entsprechende Konditionen verhandelt wurden“, so Reichhold.

Zudem seien leider noch viele Detailfragen zur Umsetzung der Ausnahmegenehmigungen offen. Insoweit sei es das Mindeste, dass die Stadt Stuttgart eventuelle Verstöße im Januar noch nicht ahnden wolle, wie der Presse zu entnehmen sei.

Den vollständigen Grundsatzbeschluss des Baden-Württembergischen Handwerkstags finden Sie hier: www.bwht.de/flottenerneuerung

Quelle: Marion Buchheit

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