Zulassungsstellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch bleiben geöffnet
Die Behörden des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis bleiben zwischen Weihnachten und Neujahr, also vom 24. Dezember 2018 bis zum 1. Januar 2019, geschlossen. Neben den Feiertagen finden somit am Donnerstag, 27. Dezember, und Freitag, 28. Dezember, keine Sprechzeiten statt. Auch die Poststelle des Landratsamtes ist in diesem Zeitraum nicht besetzt.
Nicht betroffen von der Schließung sind die Zulassungs- und Fahrerlaubnisstellen in Sinsheim, Weinheim und Wiesloch. Wer „zwischen den Jahren“ noch dringende Zulassungs- oder Führerscheinangelegenheiten zu erledigen hat, steht dort nicht vor verschlossenen Türen. Die drei Dienststellen sind am 27. und 28. Dezember jeweils von 7:30 bis 12:00 Uhr geöffnet. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird allerdings eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen. Sie ist online auf www.rhein-neckar-kreis.de/termine sowie unter der Behördenrufnummer 115 möglich.
Quelle: Silke Hartmann