Sachkundige Personen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, sind nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz verpflichtet, in einem Dreijahreszeitraum anerkannte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen. Ab dem 01.01.2019 beginnt ein neuer Dreijahreszeitraum; dafür muss der Schulungsumfang erneut vier Stunden umfassen.
Das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz des Rhein-Neckar-Kreises bietet dazu vier inhaltlich gleiche Veranstaltungen an verschiedenen Orten im Landkreis an: Am 14.01. und 25.01.2019 in Sinsheim, am 16.01.2019 in Schwetzingen sowie am 21.01.2019 in Weinheim.
Mit dem Besuch einer dieser Veranstaltungen kommen Anwenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln ihrer Fortbildungspflicht nach und erhalten dazu eine Teilnahmebescheinigung über einen Schulungsumfang von zwei Stunden.
Für die Teilnahme ist eine vorherige Anmeldung erforderlich beim Amt für Landwirtschaft und Naturschutz unter Tel.: 07261 9466-5300.
Quelle: Silke Hartmann