Die neuen Gutscheinkarten für das Jahr 2019 zum Landesfamilienpass können ab sofort beim Bürgerbüro der Stadt Sinsheim oder bei allen Verwaltungsstellen abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, die in häuslicher Gemeinschaft
– mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern;
– aus nur einem Elternteil bestehen und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben;
– mit einem schwer behinderten kindergeldberechtigenden Kind, das mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben;
– Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind zusammenleben, oder
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind zusammenleben.
Bei der Ausstellung können jetzt neben der berechtigten Person noch bis zu vier weitere Erwachsene (Oma, Opa, getrenntlebende Elternteil) als Begleitpersonen eingetragen werden. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen höchstens zwei die Vergünstigungen in Anspruch nehmen.
Unter Vorlage des Landesfamilienpasses und der Gutscheinkarte 2019 können insgesamt 22-mal die staatlichen Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei bzw. zu einem
ermäßigten Eintritt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein abzugeben.
Auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/familie/leistungen/landesfamilienpass/ ist eine Liste aller staatlichen Schlösser,
Gärten und Museen in Baden-Württemberg sowie eine Liste aller nicht staatlichen Einrichtungen, die für Passinhaber einen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt gewähren, eingestellt.