Bereits am Dienstag, 08.01.2019 gegen 20.45 Uhr erhielt eine 49-jährige Weinheimerin hintereinander mehrere Anrufe von angeblichen Polizeibeamten „Weber“ und „Heckmann“ vom „Kriminalkommissariat K4 Weinheim“. Diese gaben mit einer bekannten Masche vor, dass ein Einbruch bevorstehen würde und sie ihre Wertgegenstände sichern müsse. Zur Unterstreichung der Glaubwürdigkeit sagten die „Polizeibeamten“ zu, dass man Streifenwägen in die Nähe der Wohnanschrift der 49-Jährigen beordern würde.
Tatsächlich konnte die 49-Jährige etwa fünf bis zehn Minuten später zwei Polizeistreifenfahrzeuge und vier uniformierte Beamte auf dem Nachbaranwesen feststellen, die mit Taschenlampen den näheren Bereich absuchten.
Diese Situation veranlasste die 49-Jährige kein Misstrauen mehr gegenüber den anrufenden „Polizeibeamten“ entgegenzubringen.
Die 49-Jährige folgte der Aufforderung am Folgetag eigene Wertgegenstände an einen vereinbarten Ort zu bringen, da diese angebliche Beweismittel eines geplanten Einbruchs wären.
Am Mittwoch wurde die 49-Jährige zu einem Wendekreisel im Stadtteil Mannheim-Vogelstang gelotst, hierbei führte Sie ihre Wertgegenstände mit sich. Diese sollte sie einer angeblichen verdeckten Ermittlerin aushändigen.
Im letzten Moment erkannte die 49-Jährige den Schwindel und verständigte über Notruf die Polizei.
Es kam zu keiner Übergabe der Wertgegenstände.
Ermittlungen der echten Kriminalinspektion 3 ergaben, dass es am Dienstag tatsächlich zu einem Polizeieinsatz in Weinheim gekommen war. Hintergrund war ein Anruf eines vermeintlichen Spaziergängers Namens „Martin“, der die Polizei mit einer Telefonnummer mit Weinheimer Vorwahl angerufen hatte. Dieser „Spaziergänger“ gab an, dass er „zwei Jugendliche mit Taschenlampen im Vorgarten“ gesehen habe. Daraufhin wurden zwei Streifenwagenbesatzungen zum Nachbargrundstück der 49-Jährigen beordert, die der verdächtigen Wahrnehmung des „Spaziergängers“ nachgingen.
Dies war jedoch nur eine Weiterentwicklung der bekannten Betrugsmasche, bei dem richtige Polizisten, von den Betrügern benutzt wurden, um deren Masche als „echt“ erscheinen zu lassen.
Ermittlungen ergaben, dass der Hinweisgeber Herr „Martin“ mit einer sog. gespooften Telefonnummer die Polizei verständigt hatte, mehrmalige Rückrufe schlugen fehl. Die „verdächtige Wahrnehmung mit den Jugendlichen“ war nur vorgetäuscht.
Die Ermittlungen der Kriminalpolizei dauern an.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang dringend:
– Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge oder Wertsachen bitten.
– Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Das tun nur Betrüger!
– Sind Sie sich unsicher, wählen Sie die Nummer 110. Benutzen Sie dabei aber nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Betrügern landen.
– Sie können sich aber auch an das örtliche Polizeirevier wenden. Erzählen Sie den Beamten von den Anrufen.
– Am besten ist, wenn Sie die Nummer Ihrer örtlichen Polizeibehörde sowie die Notrufnummer 110 griffbereit am Telefon haben, damit Sie sie im Zweifelsfall selber wählen können.
– Sprechen Sie am Telefon nie über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse.
– Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Geben Sie Betrügern keine Chance, legen Sie einfach den Hörer auf. Nur so werden Sie Betrüger los. Das ist keinesfalls unhöflich!
Weitere Informationen und Präventionshinweise erhalten sie unter www.polizei-beratung.de
Hier finden Sie auch weitergehende Information zum Thema „spoofing“.
Nutzen Sie ferner die Informationsangebote des Referats Prävention und die der Sachbearbeiter für Vorbeugung, die im Präsidialbereich regelmäßig Präventionsveranstaltungen anbieten.
Quelle: Stadt Neckarbischofsheim