Gesundheitsamt rät, Impfschutz zu überprüfen:
„Gute Durchimpfung der Bevölkerung bietet besten Schutz vor einer Ausbreitung“
Landesweit werden aktuell wieder mehr Masernerkrankungen verzeichnet. Für das Jahr 2019 wurden in Baden-Württemberg bereits 30 Fälle übermittelt, davon allein 13 Fälle Anfang März, meldete jüngst das Landesgesundheitsamt im Regierungspräsidium Stuttgart.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises befürchtet einen Anstieg von Masernneuerkrankungen im Landkreis. „Es bietet sich deshalb an, die Gelegenheit zu nutzen und den eigenen Impfschutz und den Schutz der eigenen Angehörigen, insbesondere der eigenen Kinder, auf Vollständigkeit zu überprüfen“, empfiehlt Amtsleiter Dr. Rainer Schwertz.
Die Masern gelten als eine der ansteckendsten Erkrankungen des Menschen überhaupt und sind trotz Verfügbarkeit effektiver und sicherer Impfstoffe immer noch ein wesentlicher Grund für eine erhöhte Kindersterblichkeit in vielen Regionen der Welt. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verstarben im Jahr 2017 rund 110.000 Kinder weltweit an den Masern. Alle Regionen der WHO haben sich zum Ziel gesetzt, die Masern zu eliminieren. Für eine Unterbrechung von Infektionsketten und damit die Elimination der Masern muss in der Bevölkerung eine Immunität bei mindestens 95 Prozent in allen Altersgruppen vorliegen.
Die Inkubationszeit von Masern beträgt etwa 14 Tage. Bereits drei bis vier Tage vor Ausbruch der Krankheit beginnen die Betroffenen den Erreger über die Schleimhäute und die Atmung auszuscheiden. Aufgrund dessen werden Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder ohne Impfschutz nach Kontakt mit einem Masernerkrankten in der Regel für 14 Tage vom Kindergarten- bzw. Schulbesuch ausgeschlossen. Dies sei eine wichtige frühe Maßnahme, um zu verhindern, dass sich die hoch ansteckenden Masern weiter ausbreiten.
„Leider mussten wir aktuell wieder Kinder vom Besuch eines Kindergartens ausschließen, da bei Verdacht auf Kontakt mit einem Masernerkrankten kein ausreichender Impfschutz vorlag. Für die Eltern bedeutet dies einen hohen Betreuungsaufwand und einen Ausfall am Arbeitsplatz. Diese Folgen hätten durch einen adäquaten Impfschutz vermieden werden können,“ betont Dr. Schwertz.
Das Virus wird durch das Einatmen von Tröpfchen – etwa beim Sprechen, Husten oder Niesen – übertragen. Fast alle Menschen, die mit Masern-Infizierten Kontakt haben und nicht immun sind, stecken sich an. Masern-Erkrankungen verlaufen in der Regel mit hohem Fieber, Schnupfen, Bindehautentzündung und Husten. Nach wenigen Tagen kommt es zu einem rötlich-braunen Hautausschlag. Masern-Viren haben die Eigenschaft das Immunsystem zu schwächen. Dadurch kann es zu Folgeinfektionen kommen – beispielweise Mittelohrentzündung, Hirnhautentzündung oder Lungenentzündung. Besonders schwer können Masern bei Säuglingen und Menschen mit Grunderkrankungen verlaufen.
„Grundsätzlich bietet eine gute Durchimpfung der Bevölkerung den besten Schutz vor der Ausbreitung einer eingetragenen Masern-Infektion,“ so der Amtsleiter. „Die Daten der KV-Impfsurveillance zeigen jedoch, dass der vollständige Impfschutz gegen Masern [Anm. 2 Impfungen bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres, Empfehlungen der STIKO] sowohl deutschlandweit als auch in Baden-Württemberg nicht zeitgerecht erworben wird. Eine verzögerte oder unvollständige Immunisierung erhöht das Risiko einer Masern-Ausbreitung,“ warnt Dr. Schwertz.
Für Fragen zur Impfung und der Masernerkrankung selbst stehen die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes unter der Rufnummer 06221 522-1892 zur Verfügung.
Quelle: Silke Hartmann