(zg) Um eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu erreichen, hat der Gemeinderat „Neue Richtlinien zur Förderung der Vereine“ verabschiedet, welche am 01.01.2018 in Kraft getreten sind.
Um die Vereinsfördermittel für das Jahr 2020 berechnen zu können, möchten wir an die Abgabe der Förderanträge bis zum 31. Mai 2019 erinnern.
Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Formulare stehen auf der Homepage der Stadt Sinsheim unter: www.sinsheim.de – Freizeit & Kultur- Vereine – Vereinsförderrichtlinien – zum Herunterladen bereit.
Sollten Sie Fragen zur Förderung haben, können sich jederzeit an die Stadt Sinsheim, Amt für Wirtschaftsförderung, Tourismus & Öffentlichkeitsarbeit, Abt. Kultur, Sport & Vereine, Petra Schüle, Tel.: 07261 404166, wenden.
E-Mail: [email protected], FAX: 07261 404 4543.
Quelle: Stadt Sinsheim