„Die Abfallgebühren bleiben auch im kommenden Jahr weiterhin stabil“, konnte der Kreistag in seiner letzten Sitzung am 11. Dezember freudig zur Kenntnis nehmen.
Folgende Änderungen in der Abfallwirtschaft wurden außerdem von den Vertretern des Kreistags beschlossen:
Die BioEnergieTonne wird auch im Jahr 2013 gebührenfrei angeboten, mit Ausnahme der 660 Liter Biomülltonne bei wöchentlicher Abfuhr. Für diese Tour sind zu wenige Vierradbehälter im Rhein-Neckar-Kreis aufgestellt, so dass diese Dienstleistung nur mit zusätzlichem Aufwand erbracht werden kann.
Das Behältervolumen bei der BioEnergieTonne wird je Bewohner eines Grundstücks auf 80 Liter festgelegt bei einem vierzehntäglichen Leerungsrhythmus. Weiteres Behältervolumen kann gegen Gebühr bei der AVR Abfallverwertungsgesellschaft des Rhein-Neckar-Kreises bestellt werden. Für Grundstücke mit mehr als 20 Personen können auch 660 l-Behälter gestellt werden.
Der Rhein-Neckar-Kreis erhebt für Restmüllbehälter eine Mindestgebühr von zwei Leerungen, wenn der Behälter mehr als 182 Tage im Kalenderjahr dem Nutzer zur Verfügung stand. Zwischen 32 und 182 Tagen Standzeit wird eine Mindestleerung erhoben und bei weniger als 32 Tagen Standzeit wird keine Mindestleerung berechnet.
Die Anlieferung von Sperrmüll und/oder Altholz aus Haushalten bei den Abfallanlagen der AVR bleibt bis zu einer Menge von 4 m3/Tag weiterhin gebührenfrei.
Für Anlieferungen von Gemischen aus Biomüll und Grünschnitt wurden neue Gebühren festgelegt. Die getrennte Anlieferung von Biomüll und Grünschnitt hingegen wird weiterhin mit Gebührenfreiheit belohnt.
Für Anlieferungen von Erdaushub werden ab dem 01.01.2013 Abfallgebühren erhoben und zwar gestaffelt nach den unterschiedlichen Belastungsstufen der Erde. Diese Gebühren werden ab 2013 neu bei der Deponie Wiesloch erhoben.
Quelle: AVR