Kreisjugendamt
Die vom Deutschen Bundestag beschlossene Kindergelderhöhung ab Juli 2019 wirkt sich auf den Unterhaltsvorschuss aus, informiert das Jugendamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis. Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhalten Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen erhalten. Entsprechend der Erhöhung des Kindergelds um zehn Euro monatlich für das erste Kind reduziert sich der Unterhaltsvorschussbetrag um den gleichen Betrag.
„Das Jugendamt tritt dann in Vorleistung, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht zahlt oder zahlen kann“, erklärt Jugendamtsleiterin Susanne Keppler. „Die Höhe des Unterhaltsvorschussbetrages errechnet sich aus dem jeweiligen Mindestunterhalt der Altersstufen nach der Düsseldorfer Tabelle unter Abzug des Kindergeldes für ein erstes Kind.“ Im Einzelfall werden auf den jeweiligen Unterhaltsvorschussbetrag außerdem Unterhaltszahlungen, Waisenbezüge sowie Einkünfte des Kindes aus Arbeit und Vermögen berücksichtigt“, ergänzt Keppler. Der unterhaltspflichtige Elternteil werde durch die Leistungen jedoch nicht entlastet; vielmehr fordere das Jugendamt die gezahlten Beträge im Rahmen der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit des anderen Elternteils von diesem zurück.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse der Agentur für Arbeit gezahlt. Zum Stichtag 1. Juli 2019 erhöht sich dieses monatlich für das erste und zweite Kind auf jeweils 204 Euro, für das dritte Kind auf 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf jeweils 235 Euro. Aufgrund der Anrechnung des Kindergeldes beim Unterhaltsvorschuss mindert sich dieser entsprechend und beträgt ab dem Stichtag bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres somit monatlich 150 Euro (bisher 160 Euro), bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres monatlich 202 Euro (bisher 212 Euro) und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich 272 Euro (bisher 282 Euro).
Weitere Informationen zum Thema Unterhaltsvorschuss gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/jugendamt.
Quelle: Silke Hartmann