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Förderprogramm „Spitze auf dem Land“

10. Juli 2019 | Allgemeines, Das Neueste

Antragstellung bis 31. August 2019 möglich

(zg) Innovation ist der Schlüssel für die Spitzenstellung des Landes Baden-Württemberg als eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen in Europa. Mit der im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) angesiedelten Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer Baden-Württemberg“ will die Landesregierung dazu beitragen, die Spitzenstellung Baden-Württembergs nicht nur zu erhalten, sondern auch weiter auszubauen.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum im engeren Sinne*, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, erhalten Zuschüsse.

Der Fördersatz beträgt bis zu 20 Prozent der Investitionssumme (bei kleinen Unternehmen) und bis zu 10 Prozent der Investitionssumme (bei mittleren Unternehmen), maximal 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer oder verbesserter Produkte und Dienstleistungen. Zusätzlich sollten nachhaltige Beiträge zur Verbesserung der Ressourcen- und Energieeffizienz im Produktionsprozess erreicht werden.

Bewerben können sich Gemeinden aus dem ländlichen Raum im engeren Sinne (nach Landesentwicklungsplan 2002) mit interessierten Unternehmen für die nächste Auswahlrunde bis zum 31. August 2019.

Die aktuelle Ausschreibung und weitere Informationen zum Förderprogramm gibt es unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/ oder bei Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, E-Mail: [email protected], Telefon 06221 522-2501.

* Städte und Gemeinden im Rhein-Neckar-Kreis im ländlichen Raum im engeren Sinne, in denen Anträge auf „Spitze auf dem Land“ gestellt werden können, im Einzelfall bitte projektbezogen anfragen: Angelbachtal, Eberbach, Epfenbach, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Lobbach, Neckarbischofsheim, Neidenstein, Reichartshausen, Schönbrunn, Sinsheim (Ortsteile), Spechbach, Waibstadt, Zuzenhausen.

Quelle: Silke Hartmann

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