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„Ehrenamtliche dürfen nicht auf Kosten sitzen bleiben“

6. August 2019 | CDU, Das Neueste

Landesförderprogramm für Bürgerbusse geht in die nächste Runde

(zg) In bald 100 Gemeinden im Land stellen Bürgerbusse und Bürgerrufautos eine sinnvolle Ergänzung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) dar und verbessern die Mobilität der Menschen im ländlichen Raum.

Neben der Anschaffung eines geeigneten Fahrzeugs, welche oft den größten Posten darstellt und vom Land im Rahmen der Bürgerbusförderlinie mit bis zu 35.000 Euro unterstützt wird, fallen im Alltagsbetrieb eines Bürgerbusangebots weitere Kosten an. Dazu gehören beispielsweise Ausgaben für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, Schulungen und Fortbildungen der ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrer sowie Kosten für Veranstaltungen und Ehrungen.

Mit der erneuten Auflage des Förderprogramms „Verwaltungskostenpauschale zur Unterstützung ehrenamtlich getragener Verkehre im ÖPNV“ stellt das Land für diese Ausgaben bis zu 1.500 Euro pro Antragsteller zur Verfügung.

Der Landtagsabgeordnete Dr. Albrecht Schütte (CDU / Wahlkreis Sinsheim) begrüßte diese Nachricht und erklärte: „Menschen, die ihre Freizeit in den Dienst an ihren Mitbürgern stellen, dürfen nicht noch auf den Kosten für das Ehrenamt sitzen bleiben.“ Gerade die Kosten für den Erwerb des Personenbeförderungsscheins fielen direkt bei den Fahrerinnen und Fahrern an und könnten über diese Pauschale abgerechnet werden.

Die Anträge für die Verwaltungskostenpauschale können vom 1. August bis zum 30. September 2019 gestellt werden. Weitere Informationen gibt es unter www.buergerbus-bw.de.

Quelle: Christine Nahrgang

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