Und die Kontrolle auf den insgesamt fünf Tank- und Rastanlagen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums am Sonntag bestätigten leider einmal mehr die polizeiliche Annahme, dass dem Sonntagsfahrverbot unterliegende LKW-Fahrer auf den Rasthöfen teilweise übermäßig Alkohol konsumieren und hierdurch die Gefahr einer Trunkenheitsfahrt nach dem Wegfall des Fahrverbots besteht. 18 Beamte kontrollierten über drei Stunden lang rastende Lkw-Fahrer auf den Tank- und Rastanlagen Hardtwald-Ost und -West an der A 5 sowie Kraichgau-Süd und Hockenheimring-Ost und -West an der A 6. Kurz vor Ende des Sonntagsfahrverbots und vor Beginn der Weiterfahrt wurden insgesamt 431 Fahrer überprüft. Insgesamt standen 14 Fahrer unter Alkoholeinfluss, neun davon hatten einen Atemalkoholwert von deutlich über einem Promille. Der unrühmliche „Spitzenreiter“, ein Lkw Fahrer aus der Ukraine, brachte es auf 2,72 Promille in der Atemluft. Bis auf ein Fahrer aus Deutschland kamen alle anderen Lkw-Fahrer aus Ost- bzw. Südosteuropa.
Allen alkoholisierten Fahrern wurde die Weiterfahrt untersagt und deren Führerschein, Fahrzeugschein und die Frachtpapiere beschlagnahmt.
Eine Nachkontrolle am Montagmorgen ergab noch bei einem Fahrer einen Promillewert von 0,64 Promille, dieser Fahrer konnte erst am Montagmittag seine Fahrt fortsetzen. Die Kontrollmaßnahmen werden durch das Polizeipräsidium Mannheim weiter konsequent fortgesetzt.
Quelle: Polizeipräsidium Mannheim
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