(zg) Der Bundesrat hat der Reform der Grundsteuer zugestimmt. Grundsätzlich soll die Grundsteuer nach einem wertabhängigen Modell erhoben werden. Das Gesetz beinhaltet auch eine Öffnungsklausel, mit der Bundesländer eigene Modelle zur künftigen Erhebung der Grundsteuer einführen können. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) appelliert an die Landesregierung, diese Option für ein unbürokratisches Berechnungsverfahren zu nutzen.
„Es ist zwar gut, dass sich Bund und Länder letztlich auf eine Lösung geeinigt haben. Leider hat man aber die Chance auf eine bürokratiearme Reform der Grundsteuer nicht genutzt – zumindest bisher. Besonders die Bewertung für Nichtwohngebäude und Betriebsgrundstücke baut Bürokratiebelastungen auf, in deren Folge auch mit höheren finanziellen Belastungen unserer Betriebe zu rechnen ist. Denn man hat sich leider für das wesentlich kompliziertere Sachwertverfahren statt des einfachen Flächenverfahrens entschieden. Das ist für uns nicht nachvollziehbar“, kritisiert Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.
Sollte sich die Landesregierung dem Berechnungsverfahren anschließen, das das Bundesgesetz vorsieht, so drohen aus Sicht des Handwerks im Schnitt zudem höhere Grundsteuerbeiträge. Steigende Baukosten und Mieten werden sich auch in einer steigenden Grundsteuer niederschlagen, da diese anhand von pauschalierten Mieten berechnet wird. Zudem soll eine Grundsteuer C eingeführt werden, mit der Kommunen baureife Grundstücke höher besteuern können. Auch hier droht eine Benachteiligung von Handwerksbetrieben. Denn häufig halten Betriebe diese Flächen für eine Erweiterung in der Zukunft zurück – heute meist die einzige Möglichkeit, in Ballungszentren noch zu wachsen. „Um diese drohenden Nachteile zu verhindern, erwarten wir, dass die Landesregierung die Möglichkeiten nutzt, die die Öffnungsklausel im Gesetz bietet und ein deutlich einfacheres Modell einführt. Die flächenbasierte Berechnung könnte hier ein Weg sein.“
Ein mögliches Risiko sieht das Handwerk zuletzt auch durch die Hebesätze der Kommunen, die dadurch individuell die Höhe der Grundsteuer festlegen. Reichhold: „Bei einer Beibehaltung des wertabhängigen Modells hängt die Belastung der Bürger und Betriebe stark vom richtigen Augenmaß der Kommunen ab. Denn diese wären gefordert, bei einer drohenden Mehrbelastung ihre Hebesätze gegebenenfalls nach unten anzupassen.“
Quelle: Marion Buchheit