Infoveranstaltung am 19. Februar in Angelbachtal
(zg) Geraten Menschen plötzlich durch Unfall oder Krankheit in die Situation, ihre Interessen nicht mehr selbstbestimmt wahrnehmen und verwirklichen zu können, müssen andere diese Verantwortung übernehmen. Selbst nahe Angehörige sind hierzu gesetzlich nicht befugt. Dies gilt bereits ab dem 18. Lebensjahr.
Über die Möglichkeiten der selbstbestimmten Vorsorge in Form einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung können sich Interessierte am Mittwoch, 19. Februar 2020, in Angelbachtal informieren. Die Veranstaltung, zu der die Betreuungsbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis gemeinsam mit dem Betreuungsverein ARV Rhein-Neckar die Bevölkerung herzlich einlädt, beginnt um 18:00 Uhr im Foyer der Sonnenberghalle, Schulstraße 30.
Als Ansprechpartnerinnen zur Beantwortung individueller Fragen stehen Frau Glaser vom ARV Rhein-Neckar und Frau Straub von der Betreuungsbehörde vor Ort zur Verfügung.
Der Eintritt ist frei; es wird allerdings um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 06221 522-2170 oder per E-Mail an [email protected] gebeten.
Quelle: Silke Hartmann