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Vierte Fachtagung „Pflege“ in der Metropolregion Rhein-Neckar

26. Februar 2020 | Allgemeines, Das Neueste, Photo Gallery

  •  Fachkräftebedarf in der Pflege wächst
  • Fachvorträge und Foren beleuchteten das Thema Fachkräftesituation in der Pflege und zeigen Lösungsmöglichkeiten auf

Pressefoto, © VRRN, Bildunterschrift: Parlamentarischer Staatssekretär Thomas Gebhart, MdL, (4.v.l.) und Verbandsdirektor Ralph Schlusche (4.v.r.) bei der Fachtagung Pflege in Ludigshafen.

(zg) Die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt haben bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass der Bedarf an Pflegepersonal gestiegen ist. Diese Entwicklung wird sich fortsetzen. Die sozialversicherungs-pflichtige Beschäftigung in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen spiegelt dies wider.

Im Juni 2019 waren 43 700 Frauen und Männer in der Metropolregion Rhein- Neckar (MRN)* in Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sozialver-sicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Vorjahr war dies eine Zunahme von 800 oder 1,9 Prozent. Deutlich mehr Frauen als Männer waren in der Pflege tätig. Der Anteil der Frauen an diesen Beschäftigungen betrug 83,6 Prozent.

Der Großteil der Beschäftigten waren examinierte Fachkräfte (28 300 oder 64,7 Prozent). Der Helferanteil lag bei 28,8 Prozent (12 600 Personen). Weitere 2 800 Menschen waren als Spezialisten oder Experten in den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege tätig.

*Die Metropolregion Rhein-Neckar umfasst die Kreise Bergstraße, Frankenthal, Landau, Ludwigshafen, Neustadt, Speyer, Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Südliche Weinstraße, Rhein- Pfalz-Kreis, Heidelberg, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis und Rhein-Neckar-Kreis.

Vor dem Hintergrund des wachsenden Personalbedarfs in der Pflege ist in den letzten Jahren die Zahl der gemeldeten Stellen weiter gestiegen. Im Jahresdurchschnitt 2019 waren in der MRN 1 020 Stellen gemeldet, 120 oder 13,8 Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

„Das Thema Pflege wird in unserer Gesellschaft aus einer Vielzahl von Gründen immer wichtiger. Pflegekräfte werden händeringend gesucht. Dabei ist eine Tätigkeit in der Pflege mit guten Zukunftsperspektiven verbunden. Auch wenn zunächst bei der gewünschten Fachkraft die erforderlichen Qualifikationen nicht vorliegen, können die Agenturen und Jobcenter individuell Weiterbildungen fördern“, so Heidrun Schulz, Chefin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

Um den Fachkräftebedarf decken zu können, sind die Verantwortlichen gezwungen neue Wege zu gehen und gemeinsam Ideen zu sammeln und Lösungen zu erarbeiten. Die Pflegefachtagung, die am 18. Februar von den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in der MRN gemeinsam mit dem Verband Region Rhein-Neckar durchgeführt wurde, bot hierfür eine optimale Plattform. Themen wie „Pflege neu gedacht – Versorgungsmodelle im kommunalen Raum“, „Generalistik“ und „Robotik in der Pflege“ wurden in Fachforen erörtert und diskutiert.

„Es besteht ein hoher Kommunikationsbedarf – durch die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen zur generalistischen Ausbildung in der Pflege ist dieser noch verstärkt worden. Wir wollen daher die Zusammenarbeit und den Wissenstransfer weiter stärken und ausbauen“, so Ralph Schlusche, Direktor des Verbandes Region Rhein-Neckar.

Mit dem Qualifizierungschancengesetz, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist, gewinnt die Beratungsaufgabe der Bundesagentur für Arbeit in diesem Bereich weiter an Gewicht. Dieses Gesetz weitet den Zugang zur Weiterbildungsförderung beschäftigter Frauen und Männer aus. Die Weiterbildungsförderung fokussiert sich auch auf Beschäftigte, die berufliche Tätigkeiten ausüben, die durch Technologien ersetzt werden können, in sonstiger Weise von Strukturwandel betroffen sind oder eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben. Damit wurde die Förderung für alle Beschäftigte geöffnet, unabhängig von Ausbildung, Lebensalter und Betriebsgröße.

Gefördert werden sowohl geringqualifizierte Beschäftigte als auch Beschäftigte, denen im Rahmen der Qualifizierung Fertigkeiten oder Kenntnisse vermittelt werden, die über die arbeitsplatzbezogene Weiterbildung hinausgehen. Die Agenturen für Arbeit übernehmen Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten sowie zum Arbeitsentgelt der Beschäftigten.

Quelle: Boris Schmitt

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