Landratsamt schützt wandernde Amphibien mit Straßensperrungen und Geschwindigkeitsbegrenzungen
(zg) Das milde und regnerische Wetter hat auch im Rhein-Neckar-Kreis bereits einige Amphibien aus ihrem Winterquartier hervorgelockt. Denn wenn die Temperaturen in der Nacht deutliche Plusgrade aufweisen und die Witterung feucht ist, beginnen Kröten, Frösche und Molche zu ihren angestammten Laichplätzen zu wandern. Die weite, beschwerliche Reise legen sie dabei oft in mehrtägigen Etappen zurück. Die Erdkröten sogar im „Huckepack“: Hier klettert das Männchen schon weit vor dem Ziel auf den Rücken des Weibchens, um sich zum Hochzeitsgewässer tragen zu lassen – der beste Platz, um gleich alle Nebenbuhler abzuwehren.
Und da der direkte Weg immer noch der kürzeste ist, machen die nützlichen Tiere leider auch vor Hauptverkehrsstraßen nicht halt. Aus diesem Grund ergreift das Straßenverkehrsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis wieder mit
verkehrslenkenden Maßnahmen ein. So werden beispielsweise Warnleuchten und -schilder aufgestellt, Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet und sogar ganze Streckenabschnitte gesperrt. Maßnahmen, die nicht nur die wanderlustigen Kröten schützen sollen, sondern auch die zahlreichen Helferinnen und Helfer, die sie einsammeln und sicher auf der anderen Fahrbahnseite wieder absetzen.
Vorsicht ist während der Amphibienwanderung auf folgenden Strecken geboten:
- K 4160: Bammental, nach der Ortstafel in Richtung Gauangelloch (Beschilderung)
- L 2311: zwischen Eberbach und Friedrichsdorf (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Blinkleuchten)
- L 2311: zwischen Eberbach und Gaimühle im Bereich des Stausees (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung und Blinklichter)
- B 45: Eberbach (Gammelsbachtal), im Bereich der Fischteiche (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- L 530: zwischen Epfenbach und Helmstadt-Bargen (Beschilderung)
- L 535: Heiligkreuzsteinach, am südlichen Ortseingang (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr, Beschilderung)
- L 530: zw. Helmstadt-Bargen und Flinsbach (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 7 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
- B3: zwischen Hemsbach und Laudenbach, nach den Ortstafeln aus beiden Richtungen (Beschilderung)
- Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach (Absperrschranken mit Blinkleuchten, Beschilderung)
- L 596: zwischen Hirschberg und Großsachsen, Höhe Ortseingang (Beschilderung und gelbe Blinkleuchten)
- K 4250: zwischen Ketsch und Schwetzingen (Beschilderung)
- Wirtschaftswege zwischen Laudenbach und Heppenheim (Absperrschranken mit Beleuchtung, Beschilderung und gelbe elektrische Lampen)
- L532 in Lobbach: zwischen Gewerbegebiet und Golfkreisel (Beschilderung, Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 6 Uhr)
- K 4178 zwischen Meckesheim-Mönchzell und Lobbach-Lobenfeld (Beschilderung)
- Gemeindeverbindungsstraße zwischen Mühlhausen-Tairnbach und Dielheim-Aussiedlerhöfe (Beschilderung)
- B 39/K 4271: Mühlhausen, im Bereich des Rückhaltebeckens (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h, Beschilderung, Blinkleuchten)
- B 39: zwischen Einmündungen Mühlhausen-Ost und Mitte (Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 km/h zwischen 22 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4284: Neckarbischofsheim, zwischen Ortstafel und Einmündung zur K4184 (Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr sowie Beschilderung)
- K 4101: zwischen Neckargemünd-Dilsberg und Neckargemünd-Mückenloch (Beschilderung)
- K 4157: zwischen Nußloch und Maisbach (Beschilderung und Warnleuchte; Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 19 und 5 Uhr, wenn Sammelaktionen stattfinden)
- K 4157: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Gauangelloch (Beschilderung und gelbe Warnleuchte)
- Rauenberg: Schlossstraße (Beschilderung)
- K 4153: zwischen Sandhausen und Walldorf vom Stadion bis zur Einmündung L 598 (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, Beschilderung und Warnleuchten)
- Sandhausen: In der „Ostlandstraße“ und „Am Galgenbuckel“ (Beschilderung)
- Schönau, Neckarsteinacher Straße (L535), zwischen Industriegebiet Lindenbach und Ortseingang Schönau (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h sowie Beschilderung)
- Schönau: Straßen „An der Klinge“ und „Hasselbacher Hof“ (Beschilderung)
- Schönau-Lindenbach: oberhalb der Teichanlage und Zufahrtsstraße zum Wald (Beschilderung)
- K 4105: zwischen Schönbrunn und Schwanheim (Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h zwischen 18.30 und 6 Uhr, Beschilderung und Warnleuchten)
- Schriesheim: L 596 und L 596a zwischen Altenbach und Schriesheim und auf der L 536 in östliche Fahrtrichtung Wilhelmsfeld (jeweils zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkungen und Beschilderung) sowie Blütenweg (Wendehammer), Eichenweg (Wendehammer) und Eisengrubweg (jeweils Beschilderung)
- L 546: St. Leon-Rot im Bereich der Zufahrt zum St. Leoner See und zwischen St. Leon-Rot und Reilingen (Geschwindigkeitsbeschränkung und Beschilderung)
- K 4200: zwischen Wiesenbach-Langenzell und Neckargemünd-Dilsbergerhof (Beschilderung)
- L 532: Zwischen Wiesenbach und Lobbach (Beschilderung und Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h zwischen 20 und 6 Uhr)
Ganz oder teilweise gesperrt sind folgende Strecken:
- Gemeindeverbindungsweg zwischen Hemsbach und Balzenbach, (Anlieger frei)
- Wirtschaftswege aus Richtung Laudenbach in Richtung Heppenheim (nachts gesperrt); Heppenheimer Straße in Richtung Heppenheim nach der Einmündung Liegnitzer Straße
- Meckesheim-Mönchzell – Eschelbronn: Die Straße Am Mühlwald in Mönchzell wird zwischen 19 und 6 Uhr vom Ortsrand bis zum Sportgelände aus beiden Richtungen für den Verkehr gesperrt.
- Mühlhausen: Parkplatz an der B 39 (nachts von 20 bis 7 Uhr gesperrt)
- K 4159: zwischen Nußloch-Ochsenbach und Schatthausen (Teilstück nachts gesperrt)
- Waibstadt: Alte Waibstadter Straße bzw. „verlängerte Bahnstraße“ zwischen Waibstadt und Neidenstein (nachts zwischen 20 und 7 Uhr gesperrt) und Kühnbergweg (nachts zwischen 20 und 7 Uhr gesperrt, nur für Anlieger frei
Quelle: Silke Hartmann