Verkehrsunternehmen reagiert auf die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
(zg) Die Südwestdeutsche Landesverkehrs-AG (SWEG) hält von Montag, 23. März 2020, an im Schienenpersonennahverkehr ein reduziertes, aber stabiles Grundangebot aufrecht. Das Grundangebot orientiert sich daran, auf allen Strecken regelmäßig stündliche Verbindungen bereitzustellen. Welche Züge fahren und welche Züge ausfallen ist am besten den elektronischen Auskunftsmedien im Internet unter efa-bw.de, bahn.de, sweg.de und bwegt.de zu entnehmen. Vor allem bei Spätverbindungen nach 22 Uhr ist ein Ausfall wahrscheinlich. Die Züge fahren möglichst in bisheriger Länge, damit die Fahrgäste während der Fahrt die Sicherheitsabstände von mindestens anderthalb Metern zu den Mitreisenden einhalten können. Aktuelle Informationen zum Schienenpersonennahverkehr in Baden-Württemberg gibt es auch auf der zentralen Info-Plattform www.bwegt.de.
Auswirkungen auf den Busverkehr
Die Busse im gesamten Verkehrsgebiet der SWEG sind von Montag, 23. März 2020, an nach dem Ferienfahrplan unterwegs. Bis dahin fahren die Busse im SWEG-Verkehrsbetrieb Hohenzollerische Landesbahn und viele SWEG-Busse im Gebiet der Verkehrsgesellschaft Main-Tauber (VGMT) noch gemäß Schulfahrplan. Die übrigen Linienbusse im Verkehrsgebiet der SWEG fahren bereits seit Dienstag, 17. März 2020, nach dem Ferienfahrplan. In allen SWEG-Bussen ist die vordere Tür geschlossen und der Arbeitsplatz der Busfahrer abgesperrt. Zum Ein- und Ausstieg in die Busse müssen die hinteren Türen genutzt werden. Ein Fahrscheinkauf beim Busfahrer ist bis auf Weiteres nicht möglich.
Mitfahrt in Bus und Zug weiterhin nur mit gültigem Fahrschein erlaubt
Die SWEG weist darauf hin, dass nur Fahrgäste mit einem gültigen Ticket in Bus und Zug einsteigen dürfen. Fahrscheine müssen vor Fahrtantritt über andere Verkaufskanäle erworben werden. Dazu zählen in erster Linie Ticketing-Apps, jedoch auch Automaten oder die noch geöffneten Verkaufsstellen. Darüber hinaus werden alle Fahrgäste gebeten, in den SWEG-Verkehrsmitteln den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden des Landes und der Kommunen zu folgen und die notwendigen Hygienemaßnahmen unbedingt einzuhalten. Zu beachten ist außerdem: Aufgrund der können sich – insbesondere bei den Fahrplänen – jederzeit Änderungen ergeben.
Quelle: Christoph Meichsner