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Corona-Krise: Rechtsverordnung muss konkretisiert werden

24. März 2020 | Das Neueste, Gewerbe

(zg) Die Corona-Rechtsverordnung des Landes vom 17.3.2020 enthält einige missverständliche Formulierung, die unter Handwerksbetrieben zu teils großer Verwirrung und Sorge führen. Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) bittet dringend um entsprechende Konkretisierungen.

Uns ist bewusst, dass die Landesregierung zurzeit unter Hochdruck daran arbeitet, nötige Hilfe und Unterstützung für die Bevölkerung und die Betriebe im Land zu gewährleisten. Trotzdem muss die erlassene Rechtsverordnung dringend korrigiert werden. Leider hat die Landesregierung bei der Umsetzung der zwischen Bundesregierung und Bundesländer vereinbarten Leitlinien folgenden wichtigen Satz weggelassen:

`Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen´ Wenn dieser Satz nicht ergänzt wird, müssen viele Betriebe schließen“, sagt Landeshandwerkspräsident Rainer Reichhold.

Die fehlende Formulierung sorgt vor Ort für unnötige Diskussionen mit den Vollzugsbehörden. Auch herrscht Verwirrung, was die sogenannten Mischbetriebe angeht – beispielsweise eine Autowerkstatt oder ein Elektrobetrieb mit angeschlossenem Handel. Reichhold: „Müssen diese Betriebe schließen? Nur den Handelsteil? Hier brauchen wir rasch Klarheit.“

Bei den Friseuren sieht die Lage etwas anders aus. Der Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg fordert, die Öffnungsmöglichkeit für Friseure zurückzunehmen. Der Verband habe hier ein eindeutiges Votum seiner Mitglieder. Gerade unter dem hygienischen Aspekt sei eine Öffnung nicht nachzuvollziehen, die Mitarbeiter würden sich zum Teil verweigern.

Quelle: Marion Buchheit

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