Erhöhte Waldbrandgefahr
(zg) Durch die lang anhaltende Trockenheit, die Wärme und den Wind ist die Waldbrandgefahr im Rhein-Neckar-Kreis stark gestiegen. Der Deutsche Wetterdienst meldet aktuell für große Teile des Rhein-Neckar-Kreises die zweithöchste Gefährdungsstufe: 4.
Aufgrund der hohen Gefährdungsstufe ordnet das Forstamt hiermit bis auf Weiteres die Sperrung der gekennzeichneten Feuerstellen und Grillplätze im Wald nach § 38 Abs. 1 LWaldG mit der Maßgabe an, dass dort kein Feuer angezündet oder unterhalten werden darf. Die Sperrung wird aufrechterhalten, solange die Waldbrand-Gefährdungsstufe 4 oder 5 vom Deutschen Wetterdienst an mindestens einem der fünf folgenden Prognosetage gemeldet wird.
Im Ausnahmefall darf auf einer gekennzeichneten Feuerstelle oder einem Grillplatz ein Feuer angezündet oder unterhalten werden, wenn die örtliche Feuerwehr eine Brandwache stellt. Dies bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Schließung der Feuerstelle oder des Grillplatzes wird ortsüblich bekannt gemacht. An der Feuerstelle oder dem Grillplatz werden entsprechende Hinweisschilder angebracht.
Quelle: Stadt Sinsheim