Bleiben Sie informiert  /  Samstag, 23. November 2024

Informationen von Hier

Termine, Adressen, Vereine,
Lokalpolitik, Berichte und
Wirtschaftsinformationen

Direkt zur Redaktion

[email protected]

Der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen wird gefördert

16. Mai 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Sammelanträge bis zum 15. Juli 2020 stellen

(zg) Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, können sich bis zum 15. Juli 2020 Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen um eine Förderung zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bewerben.

Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindesten 1,40 Meter, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden. Die Förderung beträgt pro Schnitt 15 Euro. Pro Sammelantrag müssen mindestens 100 Bäume und können höchstens 1.500 Bäume beantragt werden. Die in den Sammelantrag einbezogenen Flächen sollten in einem räumlichen oder einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Darin ist die Anzahl an Streuobstbäumen anzugeben, die über den Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal geschnitten werden. Pro Jahr können maximal 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls sollen sich hochstämmige Obstbäume nachpflanzen.

„Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen“, erläutert Andrea Schemel, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.

Was ist beim fachgerechten Baumschnitt zu beachten:

„Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der streuobstbäume erhöhen“, erklärt die Expertin der Kreisbehörde weiter. Hierbei sei zu beachten, dass keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 Zentimeter), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite, entstehen, die Schnittführung nicht unsauber ausgeführt wird – mit Rindenrissen oder Stummeln, die Statik des Baums sicher und der Kronenaufbau erkennbar bleibt und ausreichend Fruchtholz im Baum belassen wird. Ganz wichtig ist Schemel, dass keine Frühjahrs- oder Sommerschnitte durchgeführt werden, wenn Vögel in den Bäumen brüten.

Weitere Informationen sowie Unterlagen zur Antragstellung gibt es unter www.streuobst-bw.info.

Quelle: Silke Hartmann

Anzeige Swopper

Das könnte Sie auch interessieren…

Wichtige Tipps und Informationen für werdende und frischgebackene Eltern

Nächster Infoabend für werdende Eltern findet am Montag, 9. Dezember, um 17 Uhr statt Einmal im Monat lädt die Chefärztin der Gynäkologie und Geburtshilfe der GRN-Klinik Sinsheim, Nadine A. Michel, mit ihrem Team zu einem Infoabend für werdende Eltern ein. In der...

Geschützt: E-Brief und Serienbrief online versenden: Praktische Lösungen für den Alltag

Passwortgeschützt

Um dieses geschützten Beitrag anzusehen, unten das Passwort eingeben.:

Frontalzusammenstoß in Hilsbach: Unfallverursacher ohne gültige Fahrerlaubnis

Am heutigen Abend (21.11), gegen 19:00 Uhr ereignete sich im Bereich des Ortseinganges Hilsbach ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, auf der L550 (Marktstraße). Ein 35-jähriger Dacia-Fahrer, welcher zuvor aus Richtung Weiler kam, geriet aus bislang noch unbekannten...

Hier könnte Ihr Link stehen

 Sinsheim – Veranstaltungen / Gewerbe

Hier könnte Ihr Link stehen

Werbung

Themen

Zeitreise

Archive