Sammelanträge bis zum 15. Juli 2020 stellen
(zg) Wie das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis aktuell mitteilt, können sich bis zum 15. Juli 2020 Vereine, Aufpreisinitiativen, Landschaftserhaltungsverbände, Mostereien, Abfindungsbrennereien, Kommunen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen um eine Förderung zum fachgerechten Schnitt von Streuobstbäumen beim Regierungspräsidium Karlsruhe bewerben.
Gefördert wird der fachgerechte Schnitt von Streuobstbäumen mit einer Stammhöhe von mindesten 1,40 Meter, die sich auf Flurstücken im Außenbereich bzw. der freien Landschaft befinden. Die Förderung beträgt pro Schnitt 15 Euro. Pro Sammelantrag müssen mindestens 100 Bäume und können höchstens 1.500 Bäume beantragt werden. Die in den Sammelantrag einbezogenen Flächen sollten in einem räumlichen oder einem inhaltlichen Zusammenhang stehen. Darin ist die Anzahl an Streuobstbäumen anzugeben, die über den Förderzeitraum von fünf Jahren mindestens zweimal geschnitten werden. Pro Jahr können maximal 30 Prozent der Schnittmaßnahmen gefördert werden. Zusätzlich müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller die Zahl der beantragten Bäume im Förderzeitraum erhalten. Andernfalls sollen sich hochstämmige Obstbäume nachpflanzen.
„Ziel des Förderprogramms ist die Unterstützung des Erhalts und der Entwicklung der Streuobstbestände Baden-Württembergs und damit auch die Förderung des Lebensraums für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen“, erläutert Andrea Schemel, Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis.
Was ist beim fachgerechten Baumschnitt zu beachten:
„Der fachgerechte Baumschnitt soll die Vitalität, Stabilität und Lebensdauer der streuobstbäume erhöhen“, erklärt die Expertin der Kreisbehörde weiter. Hierbei sei zu beachten, dass keine großflächigen Schnittstellen (größer 10 Zentimeter), insbesondere nicht am Stamm oder auf der Astoberseite, entstehen, die Schnittführung nicht unsauber ausgeführt wird – mit Rindenrissen oder Stummeln, die Statik des Baums sicher und der Kronenaufbau erkennbar bleibt und ausreichend Fruchtholz im Baum belassen wird. Ganz wichtig ist Schemel, dass keine Frühjahrs- oder Sommerschnitte durchgeführt werden, wenn Vögel in den Bäumen brüten.
Weitere Informationen sowie Unterlagen zur Antragstellung gibt es unter www.streuobst-bw.info.
Quelle: Silke Hartmann