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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

23. Mai 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Rhein-Neckar-Kreises informiert: Antragsstellung für das Programmjahr 2021 ab sofort möglich

Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) hat das Jahresprogramm 2021 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) am 15. Mai 2020 ausgeschrieben. Eine Antragstellung für das Projektjahr ist ab sofort möglich.

Das ELR

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg in diesem Jahr zum 25. Mal ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden geschaffen. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen.

Ziel des Jahresprogramms 2021 ist es nach wie vor, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen, die aktuellen Herausforderungen für Kommunen und Unternehmen wurden entsprechend berücksichtigt. Projektträger und Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.

Wo liegen die Förderschwerpunkte?

Der Förderschwerpunkt Grundversorgung und Dorfgastronomie hat weiterhin hohe Priorität. Projekte aus diesem Förderschwerpunkt erhalten einen Fördervorrang. Vor allem Dorfläden, Dorfgaststätten, Metzgereien und Bäckereien sind wichtige Einrichtungen zur Grundversorgung. Zur Grundversorgung können auch Ärzte, Physiotherapeuten und Handwerksbetriebe zählen.

Der Bedarf an zeitgemäßem, bezahlbarem Wohnraum ist weiterhin hoch. Etwa die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fördermittel wird auch in diesem Programmjahr wieder für den Schwerpunkt „Innenentwicklung/Wohnen“ eingesetzt. Dieser Förderschwerpunkt umfasst neben privaten Wohnbaumaßnahmen u.a. auch die kommunale Verbesserung des Wohnumfeldes.

Eine Vielzahl an öffentlichen Einrichtungen, aber auch Einrichtungen zur Grundversorgung, sind nicht barrierefrei. Gerade bei Gebäuden älterer Baujahre ist der Zugang für Bürger mit Handicap häufig erschwert. Im ELR werden daher örtliche Koordinatoren bei der Durchführung sog. „Barrierefreiheitschecks“ gefördert. Dabei kann nicht nur die Barrierefreiheit in öffentlichen Gebäuden begutachtet werden, sondern auch die Barrierefreiheit im öffentlichen Raum (Dorfplätze etc.) und im privaten Bereich sowie die Barrierefreiheit hinsichtlich gesellschaftlicher Teilhabe. Auch investive Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit in öffentlichen Bereichen können gefördert werden.

Im Förderschwerpunkt Arbeiten soll vorrangig die Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern gefördert werden, zum Beispiel die Verlagerung eines emissionsstarken Betriebs in das nahegelegene Gewerbegebiet. Die freiwerdende innerörtliche Fläche kann dann anschließend einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.

CO2-Speicherzuschlag

Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe im Tragwerk wie etwa Holz einsetzt, kann grundsätzlich einen Förderzuschlag von 5 %-Punkten auf den Regelfördersatz bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen möglich ist.

Antragsverfahren

Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten und Gemeinden gestellt werden. Die Aufnahmeanträge werden über das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis dem Regierungspräsidium Karlsruhe vorgelegt. Das MLR entscheidet im Frühjahr 2021 über die Aufnahme in das ELR.

Frist für die Einreichung der Unterlagen ist der 30. September 2020 – jeweils zweifach beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Stabsstelle Wirtschaftsförderung (Barbara Schäuble, E-Mail: [email protected], Tel. 06221/ 522-2501) sowie beim Regierungspräsidium Karlsruhe.

Wer ein Projekt plant, für das eine Förderung in Frage kommt, sollte sich frühzeitig an die zuständige Kommune wenden bzw. mit der Stabsstelle Wirtschaftsförderung Kontakt aufnehmen, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.

Projekte im Förderschwerpunkt Arbeiten sowie Grundversorgung können ab Juni 2020 bis September 2020 auch monatlich eingeplant werden. Wer fragen hierzu hat, kann sich an die genannten Ansprechpartner wenden.

Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragsstellung gibt es unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/ausschreibung-des-jahresprogramms-2021-im-entwicklungsprogramm-laendlicher-raum-elr/.

Quelle: Silke Hartmann

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