Mitarbeitende des Veterinäramtes und Polizisten des Verkehrsdienstes Walldorf kontrollieren 39 Tier- und Lebensmitteltransporte im Rahmen der halbjährlichen Schwerpunktkontrolle
(zg) 50 Polizisten, sechs Lebensmittelkontrolleure, drei Veterinärhygienekontrolleure und vier Amtstierärzte waren am vergangenen Dienstag, 26. Mai 2020, im Einsatz, um auf dem Areal der Tank- und Rastanlage „Am Hockenheimring-West“ eine ganzheitliche Verkehrskontrolle durchzuführen. Über 75 PKW und 126 LKW wurden in Zusammenarbeit der verschiedenen Fachbereiche überprüft. Neben der Überprüfung von Gefahrguttransportfahrzeugen sowie der Ausschau nach technisch auffälligen Fahrzeugen bildete die Kontrolle von Tier- und Lebensmitteltransporten einen Schwerpunkt.
Insgesamt 5 Tiertransporte und 34 Lebensmitteltransporte konnten durch die Kolleginnen und Kollegen des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz kontrolliert werden. Im Bereich Tierschutz wurden zwei Verstöße gegen die Dokumentationspflicht und ein weiterer Verstoß wegen Fahrzeugmängeln festgestellt. Bei den Lebensmitteltransporten gab es einen Verstoß gegen die TLMV (Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel) wegen stark erhöhter Temperaturen bei tiefkühlpflichtigen Lebensmitteln. Das Fahrzeug mit der beanstandeten Ware wurde vollständig verplombt und musste die Rückfahrt zum Absender der Waren antreten.
„Im 151 Autobahnkilometer umfassenden Amtsbereich des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis finden Schwerpunktaktionen wie diese zweimal jährlich statt“, erklärt Dr. Ulrich Eberhardt, Amtstierarzt beim Veterinäramt und Verbraucherschutz, „In Zusammenarbeit mit der Autobahnpolizei werden Tiertransporter und Lebensmittellieferfahrzeuge zu einem Kontrollort geleitet und dort durch Veterinärpersonal und Polizei überprüft.“
Das Veterinäramt und Verbraucherschutz sorgt dafür, dass lebensmittel-rechtliche Bestimmungen und tierschutzrechtliche Vorgaben im Rhein-Neckar-Kreis eingehalten werden. Dafür führen Amtstierärzte, Veterinärhygienekontrolleure und Lebensmittelkontrolleure regelmäßige mobile und stationäre Kontrollen durch. „Erfahrungsgemäß finden sich die häufigsten Mängel bei den mitgeführten Dokumenten. Diese Fahrzeuge dürfen ihre Fahrt zwar forstsetzen, jedoch müssen die Fahrer mit einem Bußgeldbescheid rechnen.“, ergänzt Dr. Constanze Reitzenstein, Referatsleitung im Bereich Allgemeiner Tierschutz, „Nur in seltenen Fällen werden schwerwiegende Verstöße aufgedeckt bei denen Tiere leiden und eine Entladung mit nachfolgender Unterbringung und Versorgung vonnöten ist.“
Quelle: Silke Hartmann