Nach Angaben des Statistischen Landesamtes haben die Kommunen in Baden-Württemberg im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches im Jahr 2019 nahezu 1,7 Milliarden Euro für die in Tageseinrichtungen und in der Tagespflege betreuten Kinder (bis unter 7 Jahre) erhalten.
Die Kommunen erhalten pauschale Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz als Ausgleich für die bei der Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder anfallenden Kindergartenlasten. Des Weiteren gibt es Zuweisungen zu den Betriebskosten im Rahmen der Kleinkindförderung für die unter 3-jährigen Kinder. Die Mittelverteilung erfolgt nach der Anzahl der Kinder die in den auf kommunalem Gebiet liegenden Einrichtungen betreut werden. Dabei werden die Kinderzahlen entsprechend der wöchentlichen Betreuungszeit unterschiedlich gewichtet. Eine längere Betreuungszeit entspricht dabei einer höheren Gewichtung.
Für die Betreuung der 3- bis unter 7-jährigen Kinder wurden in 2019 Zuweisungen von rund 665 Millionen Euro ausbezahlt. Dies entspricht einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 2.800 Euro. Im Vorjahr betrug der Zuweisungsbetrag 529 Millionen Euro bzw. einem Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 2.300 Euro. 2009 waren es insgesamt 386 Millionen Euro, dies ergab ein Jahresbetrag je gewichtetem Kind von 961 Euro.
Im Rahmen der erstmalig im Jahr 2009 eingeführten Förderung der unter 3-jährige Kinder (Kleinkindbetreuung) beliefen sich die Zuweisungen im Jahr 2019 auf rund 1 Milliarde Euro. Dies entspricht 60 % der gesamten Kinderförderung. Je gewichtetem Kind bedeutet dies einen Betrag von nahezu 15.000 Euro. Im Vorjahr betrug der Zuweisungsbetrag 931 Millionen Euro bzw. einen Jahresbetrag je gewichtetem Kind von annähernd 14.550 Euro, 2009 waren es insgesamt »nur« 73 Millionen Euro, dies ergab einen Jahresbetrag je gewichtetem Kind von 2.838 Euro.
Von den zugewiesenen 1,7 Milliarden Euro erhielten die Kommunen im Regierungsbezirk Stuttgart mit insgesamt 630 Millionen Euro (38 %) am meisten, gefolgt vom Regierungsbezirk Karlsruhe mit 433 Millionen Euro (26 %). In den Regierungsbezirk Freiburg flossen 341 Millionen Euro (20 %), in den Regierungsbezirk Tübingen 266 Millionen Euro (16 %).
An die 9 Stadtkreise in Baden-Württemberg flossen für die Kinderförderung Zuweisungen in Höhe von nahezu 400 Millionen Euro (darunter für unter 3- jährige Kinder: 265 Millionen Euro). Die Stadt Stuttgart vereinnahmte dabei rund 136 Millionen Euro, gefolgt von der Stadt Karlsruhe mit zirka 56 Millionen Euro.
Die Kommunen in den 35 Landkreisen in Baden-Württemberg empfingen insgesamt gut 1,3 Milliarden Euro (darunter für unter 3-jährige Kinder: rund 741 Millionen Euro). Die meisten Zuweisungen gingen dabei in den Rhein-Neckar-Kreis (91 Millionen Euro) und in den Landkreis Ludwigsburg (89 Millionen Euro).
Für den weiteren Ausbau der Kinderförderung im Jahr 2020 erhöht das Land die zu verteilenden Mittel insgesamt auf voraussichtlich rund 1,87 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 12 % zum Vorjahr. Davon entfallen gut 800 Millionen Euro auf die Betreuung der 3- bis unter 7‑jährigen Kinder (plus 20 %) und 1,07 Milliarden Euro auf die Förderung der unter 3‑jährigen Kinder (plus 6 %).