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Erlaubnispflicht für Gartenbrunnen

28. August 2020 | Allgemeines, Das Neueste

Das Wasserrechtsamt informiert

(zg) Anlässlich des trockenen Wetters und dem vielerorts vorhandenen Wunsch nach einem Brunnen zur Gartenbewässerung weist das Wasserrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darauf hin, dass für jede Brunnenbohrung und damit auch für Gartenbrunnen eine Erlaubnis erforderlich ist.

Nicht an jedem Ort können Brunnenbohrungen erlaubt werden oder sind technisch möglich. Die anschließende Benutzung eines erlaubten Brunnens für die Bewässerung kleingärtnerischer Flächen in geringen Mengen ist in der Regel erlaubnisfrei. „Sollte ernsthaft über die Bohrung eines Brunnens nachgedacht werden, empfiehlt sich eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Wasserrechtsamt, zumal auch die jeweiligen Städte und Gemeinden bei der Nutzung des Grundwassers ein Wörtchen mitzureden haben“, so Jan Zahoransky, Leiter des Referates Grundwasserschutz/Wasserversorgung im Wasserrechtsamt.

Mehr unter www.rhein-neckar-kreis.de/wasserrechtsamt

Quelle: Silke HArtmann

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