Umsetzung der Verordnungen des Landes Baden-Württemberg in allen GRN-Einrichtungen / Bestmöglichster Schutz für Patienten, Bewohner und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2
(zg) In den GRN-Einrichtungen an den Standorten Eberbach, Schwetzingen, Sinsheim und Weinheim werden alle bestehenden und verschärften vor Infektion schützenden Maßnahmen, die von der Landesregierung in der Rechtsverordnung festgelegt wurden, umgesetzt. Ziel ist es, Besucher und Mitarbeiter vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 zu schützen. Regelmäßig stattfindende Sitzungen des Krisenstabs gewährleisten, dass die Lage immer wieder neu bewertet wird und die bereits durchgeführten Maßnahmen den aktuellen Änderungen der Landesverordnung angepasst werden können. Hierbei arbeitet der innerklinische Stab eng mit der Task Force des Universitätsklinikums Heidelberg sowie den Gesundheitsbehörden zusammen.
Bereits zu Beginn der Corona-Pandemie wurden alle Strukturen und Abläufe so umorganisiert, dass optimale Voraussetzungen für schwer erkrankte, isolier- und teilweise beatmungspflichtige Corona-Patienten geschaffen wurden, bei gleichzeitiger strikter Trennung von anderen Patienten. Rüdiger Burger, Geschäftsführer der GRN Gesundheitszentren Rhein-Neckar gGmbH: „Unsere Patienten und Bewohner können sich sicher sein, dass wir in unseren Einrichtungen das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich halten. Wir schützen sie und uns.“
In allen GRN-Kliniken gibt es für Personal und Patienten separate Eingänge. Neben den allgemein geltenden Abstands- und Hygieneregeln, bei deren Einhaltung Beschilderungen sowie Abstandsmarkierungen helfen, ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes verpflichtend. Zusätzlich wird die Möglichkeit zur Händedesinfektion geboten.
Patientenbesuche sind weiterhin beschränkt: In den GRN-Kliniken dürfen Patienten einmal täglich von einer Person für jeweils eine Stunde Besuch empfangen, im GRN-Seniorenzentrum und in den GRN-Betreuungszentren sind nach Anmeldung pro Bewohner bis zu zwei Besucher erlaubt. Zudem müssen Besucher bei der Eingangskontrolle ihr Anliegen bekanntgeben, per Unterschrift versichern, dass sie kein Fieber und keine Erkältungssymptome haben sowie ihre Kontaktdaten hinterlassen, die gemäß Datenschutz für vier Wochen gespeichert und danach entsorgt werden.
Bei Patienten, die neu aufgenommen werden, erfolgt mittels einer Checkliste die Erfassung von Risikokriterien, um andere Patienten zu schützen und gegebenenfalls die Aufnahme auf der Isolierstation einzuleiten.
Während der Pandemie ist es bundesweit immer wieder vorgekommen, dass Patienten aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 notwendige Behandlungen so lange aufgeschoben haben, bis dadurch schwerwiegende gesundheitliche Probleme entstanden sind, oder in akuten Notfällen – wie bei Symptomen eines Herzinfarkts – keine Klinik aufgesucht haben. Dies sollte unbedingt vermieden werden. „Niemand sollte aus Angst vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 einen notwendigen Krankenhausaufenthalt hinauszögern“, so der Geschäftsführer. „Wir tun alles, damit unsere Patienten trotz Corona-Pandemie bei uns sicher aufgehoben sind.“
Quelle: Tina Bergmann